Strasser/Hechenberger: Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung bereits jetzt kontinuierlich reduziert
Im heutigen Gesundheitsausschuss wird über das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) abgestimmt, das auch dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt werden soll. Damit wird die nationale Anwendung von zwei EU-Verordnungen vollzogen. ÖVP-Agrarsprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser und ÖVP-Tierschutzsprecher Abg.z.NR Ing. Josef Hechenberger betonen: „Die österreichische Landwirtschaft ist bereits jetzt auf einem guten Weg, was die Reduktion des Antibiotika-Einsatzes betrifft. Aktuellen Zahlen der AGES zufolge wurden die Vertriebsmengen von antimikrobiell wirksamen Substanzen bei Nutztieren über die letzten Jahre hinweg stetig verringert – von 62,83 Tonnen im Jahr 2010 auf nur noch 34,26 Tonnen im Jahr 2022. Das zeigt, dass unsere Bäuerinnen und Bauern große Bemühungen an den Tag legen, den Einsatz von Antibiotika so gering wie möglich zu halten. Klar ist aber auch: Jedes kranke Tier soll weiterhin mit Antibiotika behandelt werden dürfen. Schließlich wollen wir Tierleid vermeiden und unsere Bauernfamilien wissen ganz genau, dass nur gesunde Tiere auch ein größtmögliches Maß an Wertschöpfung auf die Höfe bringen.“
Damit komme die Landwirtschaft dem gesellschaftlichen Wunsch nach einer möglichst geringen Anwendung von Antibiotika nach: „Im Geflügelbereich etwa konnte der Einsatz von 2011 bis 2022 um mehr als die Hälfte, nämlich 57 Prozent, zurückgefahren werden. Tierische Lebensmittel aus Österreich versprechen somit nicht nur ein hohes Maß an Tierwohl und gelebtem Klimaschutz, sondern außerdem eine Behandlung mit Antibiotika nur dann, wenn es wirklich nötig ist“, so Strasser und Hechenberger.
Das müsse auch weiterhin erlaubt sein, denn: „Für die Behandlung erkrankter Nutztiere sind Antibiotika unverzichtbar. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern auch um das Tierwohl. Das neue Tierarzneimittelgesetz bietet dafür eine praxistaugliche Lösung und sichert die Verfügbarkeit von Antibiotika für notwendige Behandlungen. Es schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Tierärzte und Landwirte“, betonen Strasser und Hechenberger abschließend.
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