OTS BM Polaschek: Ministerrat beschließt verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Schulen
Wien (OTS) – „Österreichs Schulen müssen für jedes Kind ein Platz der Sicherheit, der Geborgenheit, der persönlichen Entfaltung sein“, mit diesen Worten kündigte Bildungsminister Martin Polaschek Anfang des Jahres an, dass jede Schule in Zukunft verpflichtend ein eigenes Kinderschutzkonzept haben muss.
Mit dem Ministerratsbeschluss am 20.09.2023 folgt diesem Bestreben ein entscheidender rechtlicher Schritt. So wurde von Bildungsminister Martin Polaschek eine Regierungsvorlage zur Novelle des Schulunterrichtsgesetzes in den Ministerrat eingebracht.
Konkret bedeutet der Ministerratsbeschluss eine Verankerung eines umfassenden Schutzes von Schülerinnen und Schülern vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt in der Schule im österreichischen Schulrecht.
Bildungsminister Martin Polaschek zeigt sich über diesen entscheidenden Schritt begeistert: „Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss und der folgenden Umsetzung der verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an den Schulen haben wir einen neuen Meilenstein erreicht. Wir werden in Zukunft noch besser gewährleisten können, dass an allen österreichischen Schulen, unsere Kinder den bestmöglichen Schutz haben. Es gibt in meinem Ressort eine absolute Null-Toleranz-Politik beim Thema Missbrauch. Aus diesem Grund habe ich auch im Jänner bereits eine Task Force Kinderschutz im BMBWF einrichten lassen und es erfolgten umfangreiche Abstimmungen mit Kinderschutzeinrichtungen.“
Es ist nun der gesetzliche Rahmen für verpflichtende Kinderschutzkonzepte an jeder Schule geschaffen, die Kernelemente wie einen Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse und eine Festlegung der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen beinhalten werden.
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