Nationalrat – SPÖ-Becher: Regierungsparteien „verschaukeln Mieter*innen“ mit Maklergesetz
SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher bekräftigt ihre Kritik am Maklergesetz der Regierung, das heute im Nationalrat auf der Tagesordnung stand. Dieses Gesetz „verschaukelt die Mieterinnen und Mieter“, sagt Becher. Was die Regierungsparteien heute beschließen, habe mit dem Bestellerprinzip, wie man es aus Deutschland kennt, nichts zu tun. Der wesentliche Unterschied: In Österreich werden die Mieter*innen beweisen müssen, dass es nicht davor eine Beauftragung durch den Vermieter gegeben hat. Die deutsche Regelung sieht vor, dass Mieter*innen grundsätzlich keine Provision zahlen, außer Vermieter/Makler beweisen, dass der Auftrag vom Mieter kam. ****
Außerdem beschränken ÖVP und Grüne ihr Maklergesetz auf die Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Haus- oder Wohnungskauf zahlen die Käufer*innen, die die ÖVP angeblich entlasten will, weiterhin drei Prozent der Kaufsumme.
Becher brachte als Abänderungsantrag den SPÖ-Vorschlag ein, der ein echtes Bestellerprinzip vorsieht, die Beweislast im Streitfall beim Vermieter zuweist und gleichermaßen für Miete und Kauf gilt. Demnach würden Mieter/Käufer grundsätzlich keine Provisionen zahlen, „es sei denn, der Wohnungssuchende hat mit dem Immobilienmakler einen Maklervertrag geschlossen, bevor der Vermieter oder Verkäufer oder ein anderer Berechtigter den Immobilienmakler mit dem Angebot der Wohnungen oder Wohnräume beauftragt hat oder der Makler sonst wie von der Vertragsgelegenheit Kenntnis erhielt“.
Außerdem sieht der SPÖ-Antrag eine deutlich höher Strafdrohung bei Verstößen vor – bis zu 25.000 Euro -, ÖVP und Grüne wollen zu Unrecht kassierte Provisionen mit maximal 3.600 Euro bestrafen. (Schluss) wf/up
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