SP-Baurecht/Schweiger zu Baumfällungen im Auer-Welsbach-Park
Im Februar kam es im Auer-Welsbach-Park zu Baumentfernungen seitens der Magistratsabteilung 42. Der Bezirk wurde darüber informiert, dass von 19 Bäumen eine konkrete Gefahr für die Besucher*innen im Auer-Welsbach-Park, wo sich auch Kinderspielplätze befinden, ausgeht. Baumfällungen in Wien sind nach dem Baumschutzgesetz als Verwaltungsakt durchzuführen. Demnach kann die Politik keinen rechtsverbindlichen Einfluss darauf nehmen.
Dennoch hat Bezirksvorsteher Dietmar Baurecht mit den Expert*innen der MA42 im Jänner einen Rundgang durch den Auer-Welsbach-Park gemacht und sich genau über den Zustand der Bäume informiert. Die Ergebnisse der Baumprüfungen durch die Fachleute haben ergeben, dass die mangelhafte Beschaffenheit einiger Bäume eine Baumentfernung bedingt, da von diesen eine potenzielle Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.
„Im Sommer 2022 sind sowohl in Kärnten als auch in Niederösterreich Bäume durch einen Sturm umgestürzt und fünf Menschen auf tragische Weise ums Leben gekommen. Extremwetterereignisse wie schwere Unwetter werden durch den Klimawandel immer stärker und häufiger und bedeuten oft Lebensgefahr für viele Menschen“, so Baurecht.
„Es ist daher die Aufgabe der Verwaltung, die Wienerinnen und Wiener durch gezielte – auch vorbeugende – Maßnahmen vor derartigen Katastrophen zu schützen“, ergänzt SP-Klubvorsitzende Verena Schweiger, MA.
Sowohl für die Bevölkerung aus Rudolfsheim-Fünfhaus als auch für das Klima ist es sinnvoll, neue, gesunde Bäume zu pflanzen, anstatt alte, kranke und teilweise tote Bäume zu erhalten. Die Neupflanzung größerer Bäume im Auer-Welsbach-Park ist – auf Aufforderung des Bezirksvorstehers – geplant, um den Park auch für zukünftige Generationen als „grüne Lunge“ erhalten zu können. Die Umsetzung soll noch dieses Jahr stattfinden.
„Als Bezirksvorsteher ist es für mich klar, der MA42 – als zuständige Fachdienststelle – zu vertrauen und hinter der Expertise der Baumkontrolleur*innen zu stehen. Wir tragen hier in Rudolfsheim-Fünfhaus die Verantwortung für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Wenn also eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht, geht es um verantwortungsvolles Handeln und nicht um Symbolpolitik!“, so Baurecht abschließend.
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