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Prammer begrüßt Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen

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„Was für die Wirtschaft gilt, trifft auch auf Sportvereine zu. Die steigenden Energiekosten aufgrund der multiplen und weltweiten Krisen der vergangenen Jahre haben es zunehmend schwieriger gemacht, den Betrieb von Sportstätten aufrecht zu erhalten. Ich freue mich, dass wir hier in guter partei- und verbandsübergreifender Zusammenarbeit eine ebenso praktikable wie hilfreiche Lösung für die Vereine gefunden haben“, sagt die Sportsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, zum mit 15 Millionen Euro dotierten Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen. Die Antragsstellung ist ab heute möglich.

Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate beläuft sich in der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent.

„Sport und Bewegung nehmen einen großen Platz im Leben der Menschen in Österreich ein. Niemand soll aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssen. Mit unserem wertvollen Angebot zum Energiekostenausgleich tragen wir dazu bei, dass die Mehrkosten der gemeinnützigen Sportstättenbetreiber:innen nicht eins zu eins an die Mitglieder weitergegeben werden müssen“, sagt Prammer.

Informationen zur Antragstellung finden gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen unter:

https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/

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