Koralmkraftwerk: Blamables Zeugnis durch Gerichtsgutachten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Koralmkraftwerk: Blamables Zeugnis durch Gerichtsgutachten

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Wie die Umweltorganisation VIRUS miteilt, habe sich nach nunmehriger Gerichtszuständigkeit für das Pumpspeicherkraftwerk Koralm rasch offenbart, wie mangelhaft Planer und Land Steiermark gearbeitet haben. Sprecher Wolfgang Rehm: „Nach reihenweise Problemen mit Umweltauswirkungen hat sich nun auch bei grundlegender Bautechnik und Ingenieurgeologie eine völlig offene Flanke gezeigt. Das Projekt entspricht nicht dem Stand der Technik und steht die grundlegende Machbarkeit völlig in Frage.“

Das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk war 2021 von der steiermärkischen Landesregierung nach verschlepptem Verfahren entgegen der Faktenlage und unter Ignoranz der eigenen Amtssachverständigen genehmigt worden, nachdem davor jahrelang mit Unterstützung der Politik – wie gerichtlich festgestellt rechtswidrig – versucht worden war dem Vorhaben die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu ersparen. „ Der Genehmigungsbescheid wurde nicht rechtskräftig .Der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht und damit außerhalb der Einflusssphäre des Landes Steiermark, das die Projektwerber immer unstatthaft protegiert hat“, so Rehm. Hinter dem Projekt stehe eine Gesellschaft, die keinerlei Erfahrung mit Errichtung und Betrieb von Großkraftwerken habe und sich mehrheitlich im Eigentum zweier branchenfremder Forstbetriebe in Privatbesitz befinde. Das Bundesverwaltungsgericht habe nun bisher 13 neue Gutachter bestellt. 12 davon seien zum Schluss gekommen, dass die Projektunterlagen unübersichtlich und vor allem unvollständig sind und es teilweise massiven Nachforderungsbedarf gebe, dessen Erfüllung jedenfalls umfangreiche Erhebungen nach sich ziehen würde. Die eingebrachten Beschwerden seien also jedenfalls berechtigt gewesen. „Das Herz des Kraftwerks ist untertags geplant und waren viele Unterlagen als Betriebsgeheimnis nicht einsehbar, gerade hier ist aber nun die wesentliche Bombe geplatzt“, so Rehm. Niemand geringerer als ein Universitätsprofessor der Montanuni Leoben sei vom Gericht als Gutachter für Hohlraumbau bestellt worden und kam in seiner  Ersteinschätzung insbesondere zum Schluss, dass kein adäquates geologisches Erkundungsprogramm vorliegt und dies nachgeholt werden müsse. Ähnlicher Nachholbedarf gelte für die Wasserbautechnik, wo unter anderem Hochwassergefahren vernachlässigt worden seien. Im Bereich der Hydrogeologie fehle laut dem vom Gericht bestellten Gutachter für Geologie/Hydrogeologie vor allem eine Bilanz der Bergwasserzutritte und sei die Ingenieurgeologische Planung völlig unzureichend und entspreche nicht den Anforderungen eines Einreichprojekts. Der Stand der Technik sei in wichtigen Punkten nicht eingehalten worden und die technische Machbarkeit wesentlicher Anlagenteile grundlegend in Frage gestellt.

Dieser Knalleffekt birgt laut Rehm große Sprengkraft: „ Die Projektierung erfüllt in wesentlichen Teilen offensichtlich nicht einmal die primärsten Anforderungen Allen bisherigen großen Worten zu Projekt diametral entgegengesetzt muss nun die Planung praktisch von vorne beginnen oder steht das Projekt vor dem endgültigen Scheitern“. Im Februar 2022 habe das Bundesverwaltungsgericht eine erste mündliche Verhandlung durchgeführt und bereits Problembereiche identifiziert gehabt. Nun sei vor Kurzem die Ladung für eine weitere Tagsatzung im Februar 2023 zugestellt worden. „Darin hat das Gericht bereits angekündigt, dass es unter anderem prüfen will, ob der nicht rechtskräftige Bescheid aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückzuverweisen ist. Es könnte aber auch das Gericht in der Sache gegen das Projekt entscheiden,“ so Rehm. Werde von Gericht oder Behörde weiterermittelt, würde es, wenn die Projektwerber nicht ohnehin aufgeben würden, in jedem Fall noch sehr lange dauern, bis die jetzt aufgezeigten Mängel behoben sind, so sich dies nicht als unmöglich erweise. An eine Genehmigung sei, wenn überhaupt, dann nicht in überschaubarer Zeit. „Das macht aber nichts da es sicht beim in der Propaganda als Ökospeicher/Wunderkraftwerk hochstilisierten Vorhaben nur um eine im Vergleich minderwertige Anlage, ohne Wasserkraftpotenzial aus natürlichem Zufluss, zudem mit knapper Speicherkapazität bei überdimensionierter Renommier-Kraftwerksleistung handeln würde,“ so Rehm abschließend.

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