Grebien/Grüne: Interessen von Konsument:innen mit Behinderungen werden gestärkt
Damit Menschen mit Behinderungen Waren und Dienstleistungen nutzen und konsumieren können, müssen diese barrierefrei gestaltet sein. Nahezu alle Produkte unterliegen dabei gewissen Normen, um standardisierte Qualität und Sicherheit gewährleisten zu können. Allerdings waren Vertreter:innen des Verbraucher:innenschutzes beziehungsweise von Menschen mit Behinderungen bisher in Normungsgremien nur wenig vertreten. „Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Gesetzesentwurf zur Einrichtung der Fachstelle Normungsbeteiligung wird langfristig eine Beteiligung dieser Gruppen in der Normung ermöglicht“, begrüßt Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, den diesbezüglichen Beschluss in der gestrigen Sitzung des Nationalrats.
Die neue „Fachstelle Normungsbeteiligung“ soll die Angelegenheiten von Verbraucher:innen und insbesondere von Menschen mit Behinderungen vertreten. Damit wird ein Gegengewicht zur wirtschaftslastigen Normung geschaffen – ein nötiger Ausgleich, der auch in der europäischen Normenstrategie gefordert wird. Einen Arbeitsschwerpunkt der künftig im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz angesiedelten Fachstelle sollen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit bilden. Die personell deutlich aufgestockte Fachstelle wird weiterhin mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten und dem Behindertenrat zusammenarbeiten und Expert:innen in nationale und internationale Normungsgremien entsenden sowie für das Monitoring der Normenentwicklung und Grundlagenforschung zuständig sein.
„Mit der geplanten Einrichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucher:innen in der Normung einschließlich Barrierefreiheit werden Menschen mit Behinderungen als Konsument:innen wahrgenommen, eingebunden und ihre Interessen berücksichtigt – als Sprecherin für Menschen mit Behinderungen freut mich das sehr“, betont Grebien.
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