Metallgewerbe erhöht die Ist-Löhne um 7,1 Prozent
Das Metallgewerbe konnte die Kollektivvertragsverhandlungen am 28. November erfolgreich abschließen. „Die Erhöhung der Ist-Löhne um 7,1 Prozent betrifft mehr als 80 Prozent aller Arbeiter:innen im Metallgewerbe. Daher war der Ist-Abschluss mit 7,1 Prozent der entscheidende Punkt in den Verhandlungen“, resümiert Andreas Lahner, der Verhandlungsleiter der Arbeitgeberseite, die gestrige Verhandlungsrunde.
„Ein wichtiges Signal ist auch das großzügige Lehrpaket. Es soll die Lehre weiter aufwerten und ein Beitrag zum Klimaschutz sein. Mit der Verbindung des Umweltgedankens und der Mobilität wurde auch in den Lohnverhandlung der Verantwortung für das Klima entsprochen“, so Lahner: „Weiters stärken wir mit dem Abschluss in Zeiten hoher Inflation nachhaltig die Kaufkraft der rund 130.000 Arbeiter:innen und Lehrlinge im Metallgewerbe. So wird den Arbeitgeber:innen und den Arbeiter:innen eine verantwortungsvolle Perspektive in Zeiten der Energiekrise, der Lieferengpässe und der Preisentwicklungen gegeben.“
Zwtl.: Lohnabschluss im Detail
Die Ist-Löhne steigen mit Jahreswechsel um 7,1 Prozent, die Mindestgrundlöhne um 8,0 Prozent. Die Lehrlingseinkommen betragen nunmehr monatlich je nach Lehrjahr zwischen 800 Euro und 1.750 Euro.
Zusätzlich erhalten die Lehrlinge in den ersten drei Lehrjahren das Österreich-Klima-Ticket, das alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln österreichweit abdeckt. Nächtigungsgeld und alle lohnbezogenen Zulagen steigen um 7,1 Prozent – mit Ausnahme der Nachtarbeits- und der Schichtzulagen, die in festgelegten Etappen schrittweise bis 2024 angehoben werden.
Für die Entfernungszulagen werden neue Sätze gesondert festgelegt. Verlängert wurde die Möglichkeit einer Freizeitoption, die bei Einverständnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit ermöglicht.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag im Metallgewerbe gilt für rund 121.000 Arbeiter:innen und rund 19.000 Lehrlinge in knapp 50.000 Betrieben ab 1. Jänner 2023.
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