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AdSimple wehrt negative Feststellungsklage erfolgreich ab

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Gänserndorf (OTS) – Eine Firma aus Vorarlberg in Österreich hat die von AdSimple zur Verfügung gestellten Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen verwendet. Für die unentgeltliche Lizenz darf die Quelle samt Verlinkung nicht entfernt werden, aber genau das ist passiert. Nachdem die Firma eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte und die außergerichtlichen Verhandlungen bezüglich Unterlassungserklärung und Schadenersatz scheiterten, wollte die Vorarlberger Firma mit einer negativen Feststellungsklage festgestellt haben, dass die Ansprüche von AdSimple nicht bestehen.

Doch bereits in der ersten Tagsatzung hat das Vorarlberger Unternehmen, aufgrund der klaren rechtlichen Lage sowie der angekündigten Widerklage durch AdSimple, einen gerichtlichen Vergleich vor dem Landesgericht Korneuburg abgeschlossen, mit welchem nicht nur das negative Feststellungsbegehren fallengelassen wurde, sondern auch gleichzeitig AdSimple alle eigenen Ansprüche durchsetzen konnte:

  • Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die Verfahrenskosten in Höhe von EUR 4.500€ binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vergleichs zu ersetzen.
  • Die klagende Partei ist schuldig, es zu unterlassen, die über die Websites der beklagten Partei generierten Texte (Impressum, Datenschutzerklärung) oder Teile davon ohne Quellverweis samt Verlinkung auf die beklagte Partei in seiner ursprünglichen Form zu verwenden, im Internet der Öffentlichkeit verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten.
  • Die klagende Partei ist weiters schuldig, der beklagten Partei 500€ binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vergleichs als angemessenes Entgelt zu zahlen.

„Warum die Firma mit Klage auf unsere Abmahnung reagiert hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Offenbar gibt es immer noch Anwälte, die glauben, dass es in Ordnung ist, Texte aus dem Internet zu nehmen, die geforderte Quelle zu entfernen und diese Inhalte auf der eigenen Website als die eigenen auszugeben. Das kam der Firma mit 5000€ jetzt teuer zu stehen“, wundert sich Ing. Ostheimer nach der Verhandlung.

Firmen, die Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen auf einer Website veröffentlichen, handeln gegen die Nutzungsbedingungen und verletzen so unter anderem das Urheberrecht. Hohe Kosten können die Folge sein. Manche Anwälte zweifeln grundsätzlich das Urheberrecht von Datenschutztexten an. Aus diesem Grund legt AdSimple die gerichtlichen Vergleiche und Urteile auf der Website offen, um anonymisiert zu zeigen, dass bei Übernahme von Datenschutztexten durchaus eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.

Über den AdSimple [Datenschutz Generator]
(https://www.adsimple.at/datenschutz-generator/) können
Websitebetreiber anwaltlich geprüfte Datenschutztexte für ihre Datenschutzerklärung generieren.

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