Tourismus: „Leuchtturm-Projekte zur Belebung des touristischen Arbeitsmarkts gesucht“
Wien (OTS/BMDW) – Im März dieses Jahres wurde gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) die diesjährige Leuchtturm-Förderungsaktion ausgelobt. Noch bis zum 30. Juni 2022 können innovative Projekte zu neuen Beschäftigungsmodellen und Mitarbeiterkonzepte im Tourismus eingereicht werden.
Neben all den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Gastrobranche und Hotellerie, hat sich jetzt kurz vor Beginn der Sommersaison in der Branche ein breiter Mitarbeitermangel manifestiert. Trotz der raschen Einführung von Corona-Hilfsmaßnahmen, wie dem Modell der Kurzarbeit, kam es laut Experten vielfach zur beruflichen Umorientierung der gut ausgebildeten und langjährigen Arbeitskräfte bzw. wurden in den letzten beiden Jahren nur halb so viele Fachkräfte in der Tourismusbranche neu angestellt, wie in den Jahren zuvor.
„Die letzten zwei Jahre waren für die Gastronomie und Hotellerie und den ganzen Tourismus besonders herausfordernd. Umso mehr freut es mich, wenn ich sehe, mit welchem Herzblut und Leidenschaft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus ihren Beruf ausüben. Das gibt mir Zuversicht, dass wir es gemeinsam schaffen werden, durch entsprechende Anreize künftig wieder mehr Arbeitskräfte für die Tourismusbranche gewinnen zu können,“ so Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Die Chance mit neuen Konzepten entgegenzusteuern
Erste Erkenntnisse aus bereits laufenden Initiativen und Studien zum Thema zeigen, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht-monetäre Faktoren, wie Zufriedenheit und ein wertschätzender Umgang miteinander sowie eine nachhaltige Betriebsausrichtung zunehmend wichtiger werden und die Auswahl eines Arbeitgebers entscheidend beeinflussen. In diese Entscheidung fließen aber auch das Image einer Tourismusdestination und das Angebot für die Beschäftigten vor Ort mit ein, weshalb hier auch eine starke räumliche Komponente gegeben ist.
Hier setzt der bereits laufende Call der Leuchtturm-Förderungsaktion „Innovative Beschäftigungsmodelle und Mitarbeiterkonzepte für die Hotellerie und Gastronomie“ an: Zielsetzung dieser Förderungsaktion ist es, dass Tourismusdestinationen und Betriebe der Hotellerie und Gastronomie mit den aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt beschäftigen und am besten gemeinsam innovative Lösungsansätze erarbeiten und in Umsetzung bringen. Derartige Lösungen können ein breites Spektrum umfassen: von neuen Modellen für „Recruiting“, „Mitarbeiterbeteiligung“ und „Incentives für Beschäftigte“ über „flexible Arbeitszeitmodelle“ und „Gestaltung des Arbeitsumfelds“ bis hin zu „fachlich übergreifenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten“, „fachkräftespezifischen Motivationsprogrammen und Anreizsystemen“ oder strategischen Konzepten zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf inkl. Kinderbetreuungsmöglichkeiten“. Die Bandbreite der förderbaren Maßnahmen reicht dabei von der Durchführung von Erhebungen und Studien zum touristischen Arbeitsmarkt und die Evaluierung von Pilotprojekten, über die Erstellung von neuen Konzepten und Leitlinien für Unternehmen und Destinationen im Zusammenhang mit Neuausrichtungsprozessen zur Mitarbeiterakquirierung und Mitarbeiterbindung bis hin zur Umsetzung entsprechender betrieblicher und regionaler Pilotinitiativen.
„Zeiten des Umbruchs bringen immer auch Chancen. Chancen, alte Gewohnheiten und Denkmuster abzulegen und neue konstruktive Konzepte zu erarbeiten, um unseren Tourismusstandort zukunftsfit und resilient zu positionieren und die Erholung des Tourismusstandortes voranzutreiben. Im Bestreben mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Tourismusbranche zu begeistern, werden wir insgesamt bis zu zwei Millionen Euro für innovative Projekte mit neuartigen Lösungsansätzen zur Verfügung zu stellen,“ betont Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Fördercall: Projekteinreichungen sind noch bis zum 30. Juni
2022 möglich
Der detaillierte Projektaufruf sowie die Formulare für die Förderungseinreichung wurden auf der Webseite der ÖHT zusammen mit den rechtlich verbindlichen Förderungsrichtlinien veröffentlicht. Projektvorhaben können bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT) noch bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. Eine Fachjury wird diese Einreichungen bewerten und daraus die Siegerprojekte auswählen, deren Umsetzung mit Tourismusförderungsmitteln des Bundes und Mitteln des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 unterstützt werden.
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