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Burgtheater laut Staatsekretärin Mayer wirtschaftlich gesund

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Wien (PK) – „Die Bundestheater-Holding ist heute ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen“, erklärte Kunst und Kultur-Staatsekretärin Andrea Mayer im heutigen Rechnungshofausschuss des Nationalrats. Debattiert wurde eine Sonderprüfung der Burgtheater-GmbH über die Geschäftsjahre 1999/2000 bis 2007/08, die laut Prüfbericht von einer „durchgehend angespannten Finanzlage“ geprägt waren. Genauere Details zum Schadensumfang von damals lassen sich dem Rechnungshof zufolge aufgrund der Zeitspanne von mehr als 20 Jahren mangels vorhandener Daten nicht mehr eruieren. Seitens der SPÖ wurde die von den damaligen Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ 2019 verlangte gegenständliche Sonderprüfung grundsätzlich hinterfragt, da ja ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2016 unter Einbeziehung historischer Aspekte bereits ein viel aktuelleres Bild liefere.

Vom Kontrollorgan des Nationalrats standen den Abgeordneten für nähere Auskünfte dazu heute im Rechnungshofausschuss ausgewählte Beamt:innen zur Verfügung. Der amtierende kaufmännische Geschäftsführer des Burgtheaters, Robert Beutler, nutzte seine Redemöglichkeit im Ausschuss dafür, die Reformen seines Hauses zu beschreiben. Demnach wird der Aufsichtsrat des Burgtheaters nunmehr vollinhaltlich in die Innenrevision eingebunden.

Außerdem debattierten die Abgeordneten Follow-up-Überprüfungen zur ART for ART Service-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführerin Petra Höfinger, und zum Bundesdenkmalamt, dessen Präsident Christoph Bazil ebenfalls im Ausschuss als Auskunftsperson zugegen war. Sämtliche Berichte wurden einstimmig vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Vielgeprüftes Burgtheater

Eine auf Verlangen von ÖVP und FPÖ durchgeführte Sonderprüfung der Burgtheater GmbH (III-336 d.B.) ergab wenig Neues. Für die im Prüfungsverlangen angeführten Geschäftsjahre 2008/09 bis 2013/14 seien nach dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vielfach kaum noch Unterlagen zur Beantwortung der Fragen verfügbar, erklärt der Rechnungshof. Die fraglichen Geschäftsjahre waren vom Rechnungshof allerdings bereits im Jahr 2014 auf Ersuchen des damaligen Kulturministers Josef Ostermayer überprüft worden (Reihe Bund 2016/6), gefolgt von einer Follow-up-Überprüfung zur Umsetzung der Empfehlungen des Vorberichts (Reihe Bund 2019/35). Karin Greiner (SPÖ) vermutete ein „parteipolitisch motiviertes Manöver“ seitens der damaligen Regierungsparteien bei dem Verlangen auf Sonderprüfung über einen bereits eingehend geprüften Zeitraum, um der Opposition die Möglichkeit einer weiteren Sonderprüfung zu nehmen. Wie die Expertin aus dem Rechnungshof schilderte, wurde die fragliche Prüfung von vier Prüfer:innen im üblichen Umfang als „Großprüfung“ durchgeführt.

Hintergrund der Rechnungshofprüfungen zur Finanzgebarung der Burg beziehungsweise ihrer Holding war die jahrelange finanzielle Misswirtschaft, die 2014 beinahe zu einer Insolvenz des Hauses am Ring führte. Im gegenständlichen Bericht verweist der Rechnungshof auf seine Empfehlungen im Bericht aus 2016. Hans Stefan Hintner (ÖVP) und Alois Kainz (FPÖ) erkundigten sich in diesem Zusammenhang nach dem Umsetzungsgrad der Rechnungshofempfehlungen. Darunter fällt der Rat, Barauszahlungen seitens der Burg wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands und des damit verbundenen erhöhten Risikos auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Tatsächlich hätten sich die Barauszahlungen deutlich reduziert, hielt Staatsekretärin Mayer fest, Akonti-Zahlungen gebe es gar nicht mehr. In den Geschäftsjahren 2008/09 bis 2013/14 hat die Burgtheater GmbH dem Rechnungshofbericht zufolge in 7.362 Fällen „Akonti“, also Vorschüsse, von rund 21,14 Mio. € an Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer:innen geleistet, für die keine gesetzliche Verpflichtung bestand bzw. die nicht überprüfbar war. Für 80% dieser Buchungen oder 14,62 Mio. € dieser Auszahlungen vermissten die Prüfer:innen Belege.

Dem durch das Bundestheaterorganisationsgesetz vorgegebenen Grundsatz, dass die Theaterleitung nach den Erfordernissen einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Gebarung unter Bedachtnahme auf die verfügbaren Mittel zu erfolgen hat, sei in jedem Geschäftsjahr zu entsprechen, halten die RH-Prüfer:innen weiters fest. Folglich wäre die Anzahl an Neuproduktionen je Spielstätte und Geschäftsjahr gemäß der verfügbaren Mittel festzulegen, wobei die von der Burgtheater GmbH zur Verfügung gestellten Mittel aus der Basisabgeltung, im Sinne des kulturpolitischen Auftrags, nachvollziehbar zu verwenden seien. Eine Valorisierung der Basisabgeltung über der Inflationsrate, wie sie Julia Seidl (NEOS) anregte, plant Staatsekretärin Mayer zwar nicht, sie verwies aber auf die erfolgte „deutliche Erhöhung“ des heurigen Budgets für Kulturinstitutionen des Bundes, um angemessene finanzielle Rahmenbedingungen für das Kulturleben zu schaffen.

Insgesamt seien alle 77 Rechnungshofempfehlungen zur wirtschaftlichen Führung des Burgtheaters vollständig umgesetzt worden, betonte dessen kaufmännischer Geschäftsführer Beutler. Zur Lage des Hauses in den Jahren 1999 bis 2008 konnte er keine Stellungnahme abgeben, damalige Aufsichtsratsberichte habe man aus Platzgründen nach der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Er befasse sich lieber mit aktuellen Problemen und deren Lösung, so Beutler und nannte dabei die Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Publikumszahlen. Vor der Pandemie habe die Burg eine Auslastung zwischen 77% und 84% verzeichnet, derzeit liege der Durchschnitt bei voraussichtlich 63%. Schon während der Lockdownzeiten seien allerdings größere Projekte wie der Einbau einer Klimaanlage und ein neues Ticketing-System begonnen worden, um die Attraktivität eines Theaterbesuchs wieder zu steigern. Zum Umgang der Burg mit Bühnenbildern, für deren nachhaltige Nutzung Hermann Weratschnig (Grüne) eintrat, meinte Beutler, aufgrund der kurzen Haltbarkeitsdauer der Kulissen von etwa drei Jahren würden sie gewöhnlich in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfer:innen abgeschrieben. Einzelne Versatzstücke, etwa zur Beleuchtung, bewahre man jedoch im Lager für spätere Produktionen auf.

RH-Empfehlungen bei „ART for ART“ in Umsetzung

Bei der Preisgestaltung der ART for ART Theaterservice GmbH hat sich entgegen der RH-Empfehlung vorerst noch nicht viel geändert, stellte der Rechnungshof in seiner diesbezüglichen Follow-up-Überprüfung (III-232 d.B.) fest. Dem hielt Geschäftsführerin Höfinger entgegen, das Chance-Projekt zur Schaffung marktkonformer Preise anstelle althergebrachter Pauschalen sei am Laufen. Der Bundestheater-Holding habe sie einen auf Transparenz und prozessorientiertes Arbeiten ausgerichteten Vorschlag für ein neues Preisgefüge unterbreitet. Sie wolle ART for ART als Stätte hoher Handwerkskunst zum besten Partner für Österreichs Theater machen, sagte Höfinger und verwies auf die Bedeutung der Lehrlingsausbildung in den Werkstätten der Gesellschaft. Von Staatsekretärin Mayer erhielt Höfinger viel Lob für ihr Wirken, so habe ART for ART zuletzt doch trotz reduzierter Mitarbeiter:innenzahl über 20 Mio. € Gewinn an die Bühnengesellschaften ausgeschüttet.

Innerhalb des Bundestheaterkonzerns ist ART for ART für die Beistellung von Bühnenbildern, Kostümen und sonstigen Theaterrequisiten, den Kartenvertrieb, Lager- und Transportleistungen sowie die Instandhaltung von bühnentechnischen Einrichtungen zuständig. Der Rechnungshof hatte der ART for ART Theaterservice GmbH und der Bundestheater-Holding GmbH in seinem Vorbericht empfohlen, das bestehende Preisgefüge zu evaluieren und die Preise für die einzelnen Leistungen unter Ausnützung von Kostensenkungspotenzialen festzulegen. Die Höhe der Preise sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bundesdenkmalamt: Restaurierung im Rahmen von Forschungsprojekten

Die Formulierung einer Forschungsstrategie für die Denkmalpflege wurde vom Bundesdenkmalamt (BDA) nur teilweise umgesetzt, halten die Prüfer:innen in ihrem diesbezüglichen Follow-up-Bericht von 2019 fest (III-179 d.B.). In seinem Vorbericht über die Gebarung der Bundesbehörde für Denkmalschutz und -pflege hatte der Rechnungshof empfohlen, anhand einer Forschungsstrategie zu analysieren, inwieweit Forschungsbedarf für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben besteht. Insbesondere wären dabei Inventarisations- und Restaurierungsarbeiten als Forschungsfelder zu beleuchten. BDA-Präsident Bazil berichtete dazu, dieses Frühjahr habe das Denkmalamt eine Strategie verschriftlicht, die sich aus den Wirkungszielen des Bundesfinanzgesetzes ableitet und auf die gesetzlichen Aufgaben des BDA referenziert. Ein großer Teil der Arbeit in den Restaurierungswerkstätten des Denkmalamts basiere auf wissenschaftlichen Grundlagen, verwies er auf den Forschungscharakter der Tätigkeiten, etwa zur Baudenkmalpflege.

Unter anderem hatte der RH dem BDA empfohlen, jene Leistungen, denen keine geldwerten Gegenleistungen gegenüberstehen, nur im Rahmen von Förderprogrammen bzw. Förderrichtlinien zu vergeben. Diesem Ratschlag folgt die Behörde, geht aus dem RH-Bericht hervor. So werden Restaurierungsarbeiten für Dritte nur im Rahmen von zuvor genehmigten Forschungsprojekten getätigt. Die BDA-Organisationseinheit „Koordination und Controlling“ prüfe vor Genehmigung die Zuordnung der Ausgaben zu den genehmigten Forschungsprojekten. Wie Bazil schilderte, übernimmt das BDA lediglich die Grundrestaurierung. Diese werde dann von privaten Restauratorinnen und Restauratoren weitergeführt, wobei die Finanzierung der zusätzlichen Restaurierung der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Objekts zufalle. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) rei

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