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Karner: Kontrolldelikt des Sozialleistungsbetrugs wird konsequent bekämpft

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Wien (OTS) – Sozialleistungsbetrug gehört zu den sogenannten Kontrolldelikten. Ein verstärkter polizeilicher Ressourceneinsatz durch mehr Personal, Spezialisierung von Beamtinnen und Beamten sowie Sensibilisierung der Sozialbehörden führt zu mehr Anzeigen. „Das Erschleichen von Sozialleistungen ist kein Kavaliersdelikt und schadet jenen, die diese besonders benötigen“, sagt Innenminister Gerhard Karner am 13. April 2022 in Wien. „Die enge Kooperation mit den Finanzbehörden und die internationale Vernetzung sind Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Ermittlungen.“ Karner ergänzt:
„Der Missbrauch wird auch weiterhin konsequent bekämpft werden, um das soziale Netz für die Zukunft und vor allem für jene zu sichern, die es brauchen.“

Finanzminister Magnus Brunner sagt: „Unser Sozialsystem hilft den Schwächsten und jenen, die auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind.“ Er betont, dass Solidarität keine Einbahnstraße sei. „Diese Leistungen werden von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bezahlt und daher ist es Aufgabe des Staates, konsequent gegen Missbrauch vorzugehen.“

Bilanz Sozialleistungsbetrug
2018 wurde bei der Polizei eine eigene Taskforce gegen den Sozialleistungsbetrug eingerichtet. Seither wurden über 11.100 Anzeigen erstattet und mehr als 12.200 Tatverdächtige ausgeforscht. Die Zahl der Anzeigen stieg jährlich: 737 Anzeigen (2018), 2.255 (2019), 3.820 (2020) und 4.346 (2021).

Allein 2021 wurden 4.730 Tatverdächtige ausgeforscht, die meisten davon in Wien (2.400), gefolgt von OÖ (613) und der Steiermark (502). 3.346 Tatverdächtige waren keine österreichischen Staatsbürger. Die Schadenssumme betrug 20,1 Millionen Euro im Jahr 2020 und 19,3 Millionen Euro (knapp acht Millionen Euro in Wien) im Jahr 2021.

50 verschiedene Modi Operandi
Es konnten bisher mehr als 50 verschiedene Modi Operandi nachgewiesen werden, darunter der Missbrauch von Pensionsleistungen durch Vortäuschen eines Scheinwohnsitzes, die Verwendung falscher Identitäten und Erschleichung der Grundversorgung, verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Konsum von österreichischen Sozialleistungen, der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und das Verschweigen von Schwarzarbeit, der Erhalt der Mindestsicherung trotz ausreichend eigenem Vermögen, die Manipulation bei Unterkunftskosten, der widerrechtliche Erhalt der Familienbeihilfe oder
die missbräuchliche Verwendung der E-Card zur Krankenbehandlung.

Taskforce Sozialleistungsbetrug
Die Taskforce hat im Juli 2018 ihre Arbeit aufgenommen und mit Juli 2020 ihre zweijährige Projektphase abgeschlossen. Bis dahin wurden die Grundlagen erarbeitet und der Austausch mit anderen Institutionen und Behörden ausgebaut. Seit 2021 wird der Sozialleistungsbetrug neben den Verantwortlichen in den Landespolizeidirektionen auch schrittweise auf Bezirksebene durch die Kriminaldienstreferenten mit Unterstützung der Fremden- und Grenzpolizeilichen Bediensteten organisiert und koordiniert. Darüber hinaus wurde eine Kooperation mit dem Bundeskriminalamt Wiesbaden abgeschlossen, um die grenzüberschreitende Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs zu forcieren.

Ziel für 2022 ist, das bestehende Netz an Beamtinnen und Beamten eng mit allen Stakeholdern zu verknüpfen und mit allen auszahlenden Stellen geeignete Rahmenbedingungen für eine dauerhafte und professionelle Kooperation zu schaffen.

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