Bundessparte Information & Consulting begrüßt Pauschale für Arbeitsplatz im Wohnungsverband ab 2022 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundessparte Information & Consulting begrüßt Pauschale für Arbeitsplatz im Wohnungsverband ab 2022

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Wien (OTS) – Mit der Behandlung im gestrigen Finanzausschuss wurde ein weiterer wichtiger Schritt für die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern für Selbstständige gesetzt. Damit können Unternehmen ab 2022 bis zu 1.200 Euro jährlich als Betriebsausgaben absetzen, wenn zur Ausübung der Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Angelika Sery-Froschauer, Bundesspartenobfrau der Bundessparte Information und Consulting (BSIC) zeigt sich erfreut, dass die langjährige Forderung der Wirtschaft nun endlich umgesetzt wird:
„Fast 60 Prozent unserer Mitglieder sind Ein-Personen-Unternehmen, viele davon üben ihre Erwerbstätigkeit überwiegend von Zuhause aus. Gerade für wissensbasierte Dienstleister wie UnternehmensberaterInnen, Finanzdienstleister oder die Werbebranche ist dies – nicht nur im Lockdown – eine praktikable Lösung. Mit der Arbeitsplatzpauschale besteht nun die Möglichkeit die Kosten dafür steuerlich in einfacher Weise geltend zu machen.“

Neben der Pauschale bleiben Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung, zusätzlich abzugsfähig. Sery-Froschauer: „Die neuen Regelungen unterstützen Selbständige in der Gründungsphase und leisten einen wichtigen Beitrag zu modernem und flexiblen Unternehmertum.“ In einem nächsten Schritt steht die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats an, damit die Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann. (PWK711/ES)

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