Soldaten sind keine Hilfsarbeiter!
Wien (OTS) – Verteidigungsministerin Tanner verkündete am 12. November, dass in nächster Zeit abermals Soldaten in Wirtschaftsbetrieben als Unterstützer beim Paketieren von PCR-Tests eingesetzt werden sollen. „Jetzt leben wir bereits zwei Jahre mit dieser Pandemie und die Wirtschaft hatte genug Zeit, sich auf die Umverteilung von speziellen Materialien, wie eben beispielsweise diese PCR-Tests einzustellen; dafür Soldaten als Billigarbeitskräfte zu verwenden anstelle von Angestellten kommt einem Lohndumping gleich“, ärgert sich Manfred Haidinger, der Präsident der Bundesheergewerkschaft. „Unsere Soldaten sind nicht dazu da, der Wirtschaft noch mehr Profite zukommen zu lassen, wo noch dazu zahlreiche Menschen arbeitslos sind und es für diese Verpackungsaufgaben keine ausgebildeten Fachkräfte braucht“, so Haidinger.
Tatsächlich sagt der §2 (6) des Wehrgesetzes folgendes aus:
„Anlässlich jeder Anforderung des Bundesheeres zu einem Assistenzeinsatz sind anzugeben 1. Zweck, voraussichtlicher Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen Einsatzes und 2. jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann.“ Eine solche Begründung liegt nach unseren Informationen nicht vor und erscheint auch aufgrund des Umstandes, dass diese Logistikaufgabe nicht durch zivile Arbeitnehmer ausgeführt werden könnte, als nicht erbringbar. „Die rechtliche Prüfung des Einsatzes von Soldaten als billige Hilfsarbeitskräfte werden die Gerichte zu prüfen haben. Grundsätzlich aber gilt es festzustellen, dass das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nachzukommen hat und nicht dazu verwendet werden darf, für jeden Bocksprung, den sich die Politik ausdenkt als Lückenbüßer hinhalten zu müssen. Die Assistenzen nehmen überhand. Und jetzt auch noch als Billigarbeitskräfte für die Wirtschaft herhalten zu müssen, das überschreitet eine Linie, die wir entschieden ablehnen“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.
Die Bundesheergewerkschaft fordert daher die sofortige Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Assistenzen für Wirtschaftsunternehmen und die sofortige Zurücknahme dieser Assistenzeinsatzzusage.
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