Seniorenrat und Pensionskassen fordern Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Wien (OTS) – Als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der älteren Menschen führte der Österreichische Seniorenrat in den letzten Monaten intensive Gespräche mit dem Fachverband der Pensionskassen der Wirtschaftskammer Österreich. Dabei hat man sich auf gemeinsame Vorschläge zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich geeinigt. Ziel der Forderungen ist es, den Lebensstandard der Österreicherinnen und Österreicher in der Pension zu verbessern und abzusichern.
Folgende Forderungen stellen Seniorenrat und Pensionskassen gemeinsam:
- Die steuerliche Gleichsetzung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.
- Ein Prämienmodell für Geringverdiener* Die steuerfreie Auszahlung der Pensionskassen-Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen und umgewandelten Arbeitgeberbeiträgen (nach § 48a und § 48b Pensionskassengesetz / PKG).
- In jedem Aufsichtsrat einer Pensionskasse soll zumindest ein Vertreter von Pensionskassen-Leistungs-Berechtigten vertreten sein, mit gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen Begünstigten und Kapitalvertreter.
- Die Einführung des General-Pensionskassenvertrages, um einen Wechsel aus Vorsorgekassen sowie aus der „Abfertigung Alt“ in eine Pensionskasse für alle zu ermöglichen.
Etwaige Verluste müssen steuerlich abgefedert werden
„Eine Million Österreicherinnen und Österreicher sind bereits Berechtigte einer Pensionskassen-Lösung. Daher sind diese gemeinsamen Vorschläge ein zentraler Bestandteil unseres Forderungs-Kataloges an die Bundesregierung. Wir wollen Verbesserungen für die bestehenden Leistungsbezieher erreichen, daher ist es notwendig, dass die leistungsberechtigten Pensionistinnen und Pensionisten in jedem Aufsichtsrat einer Pensionskasse künftig einen Vertreter haben“, erklärt Dr. Peter Kostelka, Präsident des Österreichischen Seniorenrats und fügt hinzu: „Um Arbeitnehmerbeiträge zu fördern, erscheint für Geringverdiener anstelle der steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell sinnvoll. Bei etwaigen Pensionskürzungen einer betrieblichen Altersvorsorge soll die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage um den jeweiligen Kürzungsbetrag reduziert werden können.“
Lebensstandard der künftigen Pensionistinnen und Pensionisten verbessern
„Das österreichische Pensionskassen-System ist mit seinen 30 Jahren noch relativ jung. 2021 haben über eine Million Österreicherinnen und Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension. In fünf Jahren soll sich die Zahl verdoppeln. Um den Lebensstandard der künftigen Pensionistinnen und Pensionisten zu heben, ist uns die steuerliche Gleichsetzung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen ein zentrales Anliegen. Steuerliche Vorteile müssen gleichermaßen für alle gelten, die in einem System erfasst sind“, erklärt LAbg Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenrats und stellt weiters fest: „Zudem sollte die steuerfreie Auszahlung der Pensionskassen-Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen erfolgen und damit Doppelbesteuerungen (derzeit 25 % der PK-Pension) vermieden werden. Wir begrüßen auch die Einrichtung einer Ombudsstelle für alle Pensionskassen-Berechtigten durch den Fachverband sehr – das ist eine wichtige Maßnahme für gelebte Transparenz und noch bessere Kommunikation zwischen den Pensionskassen und den Leistungsberechtigten.“
Weiterer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich
„Wir danken dem Österreichischen Seniorenrat für den sehr produktiven Diskussions-Prozess in den letzten Monaten. Die nun vorliegenden gemeinsamen Forderungen an die Politik betreffen zentrale Aspekte, die unseren Berechtigten zugutekommen und gleichzeitig den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich begünstigen“, erklärt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. „So könnten mit dem – im aktuellen Regierungsprogramm bereits enthaltenen -General-Pensionskassenvertrag endlich alle Österreicherinnen und Österreicher eine betriebliche Zusatzpension als Ergänzung zur staatlichen Pension bekommen.“
Über den Österreichische Seniorenrat
Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich. Im Jahr 2000 wurde der Verein gesetzlich als Sozialpartner anerkannt. Er ist seit diesem Zeitpunkt gemäß § 24(3) Bundes-Seniorengesetz in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ist der Österreichische Seniorenrat den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt. Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Senioren.
Über den Fachverband der Pensionskassen
Der 1992 gegründete Fachverband der Pensionskassen ist die Vertretung aller betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen Österreichs und gehört zur Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Derzeit sind fünf überbetriebliche und drei betriebliche Pensionskassen Mitglied im Fachverband.
Bei Pensionskassenverträgen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pensionskassen monatlich Beiträge ein, die später in der Pension verzinst ausbezahlt werden. Derzeit haben rund eine Million Österreicherinnen und Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die acht Pensionskassen ein Vermögen von über 26 Milliarden Euro – sie sind der größte private Pensionszahler Österreichs. (PWK463/JHR)
Pressefoto finden Sie unter:
[https://news.wko.at/news/oesterreich/Pressekonferenz-Seniorenrat-I.j
pg]
(https://news.wko.at/news/oesterreich/Pressekonferenz-Seniorenrat-I.j
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Foto von links nach rechts:
Dr. Peter Kostelka, Präsident, Pensionistenverband Österreich
Abg. zum Landtag Ingrid Korosec, Präsidentin, Österreichischer Seniorenbund
Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann, Fachverband der Pensionskassen
Foto Credit: FVPK/Hörmandinger
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