Olischar/Walter: Novellierung des Wiener Buschenschankgesetzes hilft Weinbauern durch coronabedingte Krisenzeiten
Wien (OTS) – Im heutigen Wiener Landtag wurde durch einen Initiativantrag aller Parteien die Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes verlängert. Damit können auch in diesem Jahr die Buschenschanken – sobald die Corona-Maßnahmen das zulassen – bis zum 31. Dezember und ganzwöchig geöffnet haben. Die bisherigen Öffnungszeiten waren immer nur von 15. April bis 31. Oktober an Freitag-Sonntag und Feiertagen von 8-23 Uhr.
„Durch die lange, coronabedingte Schließung der Gastronomie wurden auch die Wiener Buschenschank- und Heurigenbetriebe stark getroffen. Deshalb haben wir uns für eine Fortführung der ganzjährigen Öffnungszeiten eingesetzt. Die Betriebe können auch in diesem Jahr die gesamte Woche, jeden Tag für die Wienerinnen und Wiener geöffnet haben“, betont die Landwirtschaftssprecherin Elisabeth Olischar. „Wiens Winzerinnen und Winzer sind sehr glücklich über jede Absatzmöglichkeit für ihren Wein in diesen schwierigen Zeiten. Dank der raschen Unterstützung der Stadt kann auch 2021 im Weingarten wieder ganzjährig ausgesteckt werden“, bekräftigt auch Norbert Walter, Präsident des Wiener Weinbauverbandes.
Die Wiener Landwirtschaft ist einzigartig in Europa und sie leistet unglaublich viel in dieser Krise. „Wir müssen alles dafür tun, um sie zu schützen und zu stärken“, so Olischar weiter. Mit der Novellierung des Buschenschankgesetzes im heutigen Landtag werde ein wichtiger Schritt in diese Richtung gesetzt, von dem auch die Wiener Bevölkerung profitiere, wie Walter abschließend betont: „Zur Naherholung der Wienerinnen und Wiener gehört nach einem Spaziergang das Einkehren direkt im Weingarten mittlerweile dazu. Und so können sie 2021 wieder das ganze Jahr ein Glas Wein in der freien Natur mit Blick auf die Stadt genießen.“
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