FPÖ – Ecker zu unabhängiger Opferschutzkommission: Machtmissbrauch und Ausnützen einer Machtposition dürfen nicht verharmlost werden
Wien (OTS) – Klare Worte fand heute FPÖ-Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker in Zusammenhang mit der Schaffung einer unabhängigen Opferschutzkommission und der Vertrauensstelle für den Kultur- und Sportbereich. „Der Kampf gegen Gewalt, gegen sexuelle Belästigung oder sexuellen Missbrauch ist wichtig. Es ist ganz klar festzuhalten, dass das Ausnutzen einer Machtposition und der Machtmissbrauch nicht verharmlost werden dürfen. Keine Form von Gewalt ist zu tolerieren. Aber wir müssen die notwendigen rechtlichen Maßnahmen für alle Bereiche ermöglichen, nur für eine Sparte eigene rechtliche Konstrukte zu schaffen, ist der falsche Weg“, erläutert Ecker und führte weiter aus, dass die FPÖ auch klar gegen die Forderung der anderen Parteien ist, wonach an Förderstellen Bericht erstattet werden solle, „weil man in der Beurteilung sachlich bleiben und nicht eine „Sippenhaftung“ einführen dürfe.
Konkret ging es der FPÖ-Frauensprecherin darum, dass die Vertrauensstelle Bericht erstatten soll, um über mögliche wirkungsvolle und generalpräventive Sanktionsdrohungen verfügen zu können – und das laut dem Mehrparteienantrag vor allem an die Fördergeber. „Und da können wir nicht mit. Wir reden hier nämlich zuerst einmal über Vorwürfe, keine rechtlichen Verurteilungen“, verweist die FPÖ-Frauensprecherin auf den Umstand, dass ein Verein nichts dafürkönne, wenn jemand sich im menschlichen Umgang absolut falsch verhalte. Aber laut dieser Forderung würden Fördergelder, auf die viele Vereine angewiesen sind, gestrichen oder zurückgefordert. Das sei klar eine neue Form der Selbstjustiz.
„Keinem Opfer ist geholfen, wenn Angebote, Kurse, sportliche Ausbildungen für alle anderen eingestellt werden. Würde es wirklich so weit gehen, dass die Rückzahlung von Förderungen drohen, wäre das im Kultur- und Sportbereich für viele existenzbedrohend. Ein etwaiger Vorfall verursacht schon einen enormen Schaden hinsichtlich der Reputation, aber wir können es nicht zulassen, dass Institutionen oder Vereine in finanzielle Bedrängnis kommen, wenn Förderungen oder Subventionen gestrichen werden“, hob Ecker abschließend hervor, dass aus Sicht der Freiheitlichen die Zuständigkeit im Justizbereich liege, weil hier durch das Klagsrecht der Opferschutzstelle eine Paralleljustiz geschaffen und in die Prozessordnung eingegriffen werde.
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