Stellungnahme der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ)
Wien (OTS) – Die [Bundesrechenzentrum GmbH] (https://www.brz.gv.at/) führt derzeit im Auftrag des [Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort] (https://www.bmdw.gv.at/) ein Vergabeverfahren zur Schaffung einer digitalen Ausweisplattform durch. Projektziel dieses Verfahrens ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Verwendung von digitalen Ausweisen am Mobilgerät zu ermöglichen. Das Thema der E-Identität ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Schaffung einer digitalen Ausweisplattform ist ein Leuchtturmprojekt für die Digitalisierung in Österreich und eine wichtige Referenz für die daran beteiligten Unternehmen für weitere Projekte in Europa.
Das Vergabeverfahren wurde am 23.06.2020 EU-weit bekanntgemacht und im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Aufgrund des hohen Bedeutungscharakters in Österreich und für zukünftige Projekte in Europa wurde dieses Vergabeverfahren sowohl auf Auftraggeberseite als auch bieterseitig hochtransparent und professionell geführt. Sämtliche Parteien sind anwaltlich vertreten. Es wurden weder die Teilnahmeunterlagen noch die Ausschreibungsunterlagen angefochten.
In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden mehrere Angebote seitens der Bieter gelegt und umfangreiche Verhandlungen mit sämtlichen Bietern geführt, welche deutliche Preisreduktionen bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung brachten. In weiterer Folge erfolgte eine Bewertung der Angebote durch eine Bewertungskommission bestehend aus Mitgliedern mehrerer Bundesministerien und der Bundesrechenzentrum GmbH. Die angebotenen Preise wurden von externen Fachexperten vertieft geprüft und als auskömmlich bestätigt.
Das einstimmige Ergebnis der Angebotsbewertung wurde den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes entsprechend sämtlichen Bietern mitgeteilt. Seitens eines nachgereihten Bieters wurde innerhalb der Stillhaltefrist ein Nachprüfungsantrag gestellt. Im Rahmen dieses Nachprüfungsverfahrens waren neue Information zu bewerten, die zum Ausschluss der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin geführt haben. Die Zuschlagsentscheidung war daher verpflichtend zurückzunehmen. Diese getroffene Entscheidung wurde nicht angefochten und ist daher seit 08.03.2021, 24.00 Uhr bestandsfest.
Das Vergabeverfahren befindet sich nach wie vor im Zeitplan und derzeit im Status der Angebotsprüfung. Es wurde zu keinem Zeitpunkt ein Auftrag vergeben.
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