WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Lichtblick für schwer getroffene Zulieferer | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Lichtblick für schwer getroffene Zulieferer

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Wien (OTS) – Viele österreichische Betriebe wurden von den Lockdowns indirekt, aber deshalb nicht weniger vehement getroffen. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie können zumindest jene Zulieferer von gesperrten Unternehmen, bei denen besonders große Geschäftsanteile betroffen waren und hohe Einbußen anfielen, ab Dienstag einen Umsatzersatz beantragen.

„Viele Betriebe sind in den vergangenen Monaten in wirklich existenzielle Bedrängnis geraten“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Deshalb sei dieser Schritt höchst notwendig: „Für die betroffenen Betriebe läuft es auf dasselbe hinaus, ob sie keine Umsätze verzeichnen, weil sie selbst zusperren mussten oder weil ihre Kunden geschlossen haben. Deshalb haben wir so vehement und ausdauernd – schon seit dem ersten Lockdown – darauf gedrängt, dass es einen Umsatzersatz für die von den Schließungen betroffenen Zulieferer gibt“, betont Scheichelbauer-Schuster. „Gut, dass die Richtlinie nun vorliegt. Das bringt eine Entlastung für einige der am stärksten betroffenen Unternehmen.“

Textilreiniger: Nach Umsatzersatz ist Perspektive für konkrete Öffnungsschritte nötig

Dazu zählen unter anderen viele Textilreiniger. „Speziell für jene Unternehmen, deren Kundenliste sich aus Restaurants und Hotelbetrieben zusammensetzt, waren die vergangenen Wochen und Monate eine Katastrophe. Für manche betrug der Umsatzausfall tatsächlich volle 100 Prozent. Der Umsatzersatz für Zulieferer stellt nun einen ersten Lichtblick dar, der nächste wäre die Perspektive auf konkrete Öffnungsschritte in der Gastronomie und Hotellerie. Das wäre ein dringend benötigter Hoffnungsschimmer auch für unsere Betriebe“, sagen Branchensprecher Kuno Graßner und Philipp Nagel stellvertretend für die Textilreiniger im gewerblichen und im industriellen Bereich. Entscheidend sei, dass die Hilfen wie angekündigt unbürokratisch beantragbar sind und das Geld rasch bei den Betrieben ankommt.

Lebensmittelgewerbe: Lösung für viele oftmals kleine Gewerbebetriebe

„Im Lebensmittelgewerbe haben viele Unternehmen in den vergangenen Jahren ein wichtiges Standbein mit dem Tourismus und der Gastronomie aufgebaut. Wir sind froh, dass die langen Verhandlungen schlussendlich zu einem guten Ende geführt haben und eine Lösung gefunden wurde, um vielen dieser oftmals kleinen Gewerbebetrieben zu helfen“, sagt Willibald Mandl, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe in der WKÖ.

BG Beleuchtungs- und Beschallungstechniker: „Licht und
Schatten“

Die Veranstaltungstechniker, Zeltverleiher und andere Eventzulieferer wie Caterer befinden sich seit März 2020 – mit wenigen Ausnahmen – de facto in einem Shutdown. Ohne Konzert-, Theater- und Kabarettaufführungen gibt es für sie keine Aufträge. Der nun vorgestellte Umsatzersatz birgt „Licht und Schatten“, sagt Alexander Kränkl, der Vorsitzende der Berufsgruppe der Beleuchtungs-und Beschallungstechniker: „Der Umsatzersatz für Zulieferer umfasst die ausgefallenen Veranstaltungen in Gastronomie- und Hotellerie-Unternehmen oder in Kultureinrichtungen, sofern diese behördlich geschlossen waren. Der Wermutstropfen ist, dass das generelle Veranstaltungsverbot nicht berücksichtigt wurde.“

Das hat Auswirkungen auf Umsätze, die Veranstaltungstechniker mit Events erzielen, die coronabedingt nicht stattfinden konnten, etwa Weihnachtsfeiern oder aktuell von Vereinen veranstaltete Bälle. Für jene, die nicht durch den Umsatzersatz berücksichtigt werden, konnte eine Auffangposition geschaffen werden – durch den Ausfallsbonus, der in bestimmten Fällen auch rückwirkend für November und Dezember 2020 beantragbar ist, in Kombination mit dem Fixkostenzuschuss II.

Darüber, welche Kombinationen möglich sind, gibt ein Online-Ratgeber der Wirtschaftskammer Auskunft. Unter wko.at/corona-unterstuetzungen steht diese Anlaufstelle mit einer Vielzahl konkreter Fälle zur Verfügung. (PWK081/HSP)

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