Blimlinger und Großbauer: Bis zu 80 Prozent Umsatzersatz für Kunst und Kultur!
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Von den heute bekanntgegebenen Hilfen für indirekt Betroffene sind auch viele Bereiche in Kunst und Kultur positiv betroffen. „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten“ werden mit 80 Prozent Umsatzersatz für November 2020 und mit 50 Prozent Umsatzersatz für Dezember 2020 unterstützt. „Wir freuen uns, dass damit viele Personen und Betriebe, die vom Kunst-und Kulturbetrieb abhängig und damit auch von den coronabedingten Ausfällen betroffen sind, und viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler beim Umsatzersatz mit der Gastronomie und Hotellerie praktisch gleichgestellt werden und Hilfe bekommen“, sagen die Kultursprecherinnen der Regierungsfraktionen, Maria Großbauer (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) nach Bekanntgabe der Maßnahmen.
So wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene soll nun auch den indirekt Betroffenen der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden. Antragsvoraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht. Außerdem muss im Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – also November und Dezember 2019 – bestehen. Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro. Der Umsatzersatz ist ab heute bis 30. Juni 2021 beantragbar über Finanzonline.
Maria Großbauer: „80 Prozent Umsatzersatz für Kunst und Kultur -das kann sich weltweit sehen lassen! Und zeigt, dass der Bundesregierung nicht nur bewusst ist, dass Österreich ein Kulturland ist, sondern dass sie auch voll hinter Kunst und Kultur steht und diesen Bereich möglichst gut durch die Krise bringen will.“ Ebenso 80 Prozent Umsatzersatz für November erhalten alle Tätigen in der Forschung im Bereich Kunst- und Kultur-Wissenschaften, Hörfunkveranstalter und Caterer. Andere Bereiche der Kunst und Kultur werden adäquat unterstützt mit 60 Prozent für November. So etwa Künstler-Agenturen, Verlagswesen, Kino, Verleih, Vertrieb, Tonstudios, Musikalien, Hersteller von Musikinstrumenten, Ateliers für Textil- Schmuck- und Grafik-Design, Dienstleistungen für Unterricht, Archive, Museen, Bibliotheken, sonstige Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung etc.
„Endlich ist es soweit! Lange mussten die indirekt betroffenen Unternehmen und andere Organisationen darauf warten, aber jetzt gibt es diese sehr gute Unterstützung im Wege eines Umsatzersatzes. Es zeigt sich eindrucksvoll, wie viele Personen und Unternehmen im Bereich Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bildung von Corona betroffen sind – eben nicht nur direkt, sondern auch indirekt“, verweist Blimlinger auf die vielfältigen Notwendigkeiten in diesen Bereichen.
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