ÖAMTC-Rechtsberatung: Zahl der Reiserechtsanfragen 2020 verdreifacht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖAMTC-Rechtsberatung: Zahl der Reiserechtsanfragen 2020 verdreifacht

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Wien (OTS) – 2020 erhielten die ÖAMTC-Rechtsberatungen nahezu 200.000 Anfragen –miteingerechnet sind hier auch Info- & Beratungsanrufe, die von den vier Nothilfezentralen und der Touristik des Mobilitätsclubs abgewickelt wurden. Corona-bedingt ist die Zahl der Anfragen rund ums Reisen etwa auf das Dreifache gestiegen. Die Themenpalette reichte von Umbuchungen, Reiserücktritten und Stornos über Fristen bei Pickerl und Führerschein bis hin zu Mobilitätsbeschränkungen und Grenzschließungen. Die weiteren Top-Themen in der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs betrafen auch im Vorjahr die Bereiche Autokauf, Strafen im In- und Ausland, Reparaturen, Unfälle und Versicherungen. In diesen Bereichen ging die Zahl der Anfragen leicht zurück, erklärbar durch weniger Verkehrsaufkommen und Tourismus im Vorjahr.

Geändert hat sich durch die Pandemie auch auf die Art des Kundenkontakts: Die Zahl der persönlichen Beratungen ging um fast 50 Prozent zurück, in etwa unverändert blieb die Zahl der telefonischen Beratungen. Stark gestiegen ist die Zahl der schriftlichen Beratungen, vor allem in digitaler Form, also per E-Mail.

Hilfe bei Reiserechtsanfragen, z. B. Rückzahlung nach Hotel-
und Flugstorno

Bei den reiserechtlichen Anfragen ging es sehr oft um den kostenlosen Rücktritt von Pauschalreisen sowie um Rückzahlungen nach Hotel- und Flugstornos. So wie bei Herrn und Frau L, die in einem Reisebüro eine Flugreise bezahlten, die Pandemie-bedingt nie stattfand. Das um Unterstützung gebetene Reisebüro zeichnete düstere Aussichten für eine Rückzahlung, weswegen das Paar die Rechtsberatung des ÖAMTC aufsuchte. Die dort tätige Juristin sah die Verantwortung zur Rückzahlung des Reisepreises bei der Airline. Nach mehrmaliger Intervention seitens des Mobilitätsclubs erhielt das Paar seinen Reisepreis zurück. Zu den Corona-bedingten Anfragen zählten aber auch Fragen besorgter Eltern zum Storno von Sprachwochen und Maturareisen ihrer Kinder. Viele Mitglieder erhielten nach Rückfrage auch die Information, dass sie sich nicht mit Gutscheinen zufriedengeben müssten.

Erfolgreiche Intervention nach ungerechtfertigter
Abschleppung, Schadenersatz nach Unfall, Problemen bei Autokauf

Abgesehen von den Pandemie-bedingten Problemen konnte die ÖAMTC-Rechtsberatung auch bei Anfragen zu anderen Mobilitätsthemen helfen. Hier einige konkrete Beispiele:

* Geld zurück nach ungerechtfertigter Abschleppung: Herr K. parkte sein Auto auf einer scheinbar verwilderten Fläche, nicht ahnend, dass es sich um Privatgrund handelte. Der Grundbesitzer ließ das Auto abschleppen, beim Abholen waren 500 Euro zu zahlen. Der ÖAMTC stellte klar: Eine Abschleppung vom Privatgrund ohne vorherige Ausforschung des Fahrzeughalters ist aufgrund der Rechtsprechung kaum mehr zulässig. Nach Intervention wurden die Abschleppkosten an Hr. K rücküberwiesen, dafür verzichtete er auf eine Besitzstörungsklage und Schadenersatzforderung (z. B. für Taxikosten) gegen die Abschleppfirma.

* Schadenersatz nach Unfall: Durch einen Fahrfehler eines anderen Lenkers wurde das Fahrzeug von Frau N. beschädigt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung bot 800 Euro für die Reparaturablöse. Dieser Betrag erschien Frau N. sehr gering und sie kontaktierte die ÖAMTC-Rechtsberatung. Eine Nachprüfung ergab einen mehr als doppelt so hohen Wert. Konfrontiert mit diesen Ergebnissen überwies die gegnerische Haftpflichtversicherung schließlich die höhere Summe.

* Gebrauchtwagen mit defektem Ersatzschlüssel: Herr H. hatte von einem Händler einen Gebrauchtwagen erstanden. Bei der Übergabe stellte sich heraus, dass der mitverkaufte Zweitschlüssel defekt war. Der Händler sagte die Bestellung eines neuen Schlüssels zu. Nachdem der Schlüssel nicht geliefert wurde und sich die Gesprächsbasis zwischen Käufer und Händler rapide verschlechterte, suchte Herr H. die Rechtsberatung zur Unterstützung auf. Ein ÖAMTC-Jurist nahm Kontakt mit dem Händler auf. Dieser erkannte seine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis an, binnen weniger Tage konnte Herr H. den Zweitschlüssel entgegennehmen.

ÖAMTC-Rechtsberatung jederzeit erreichbar

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Club-Mitgliedern mit kostenloser Beratung und Unterstützung hilfreich zur Seite. Ein Online-Kontaktformular sowie eine Übersicht über die telefonische Erreichbarkeit der ÖAMTC-Rechtsberatung im jeweiligen Landesverein findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Juristinnen und Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.

Aviso an die Redaktionen:
Informationen aus den Bundesländern stehen auf Anfrage zur Verfügung.

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