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Gesetzesreparatur zu Sonderpensionen passiert Nationalrat

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Wien (PK) – In einer Sondersitzung, die wegen des Bundesrats-Vetos zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz aufgrund eines Formalfehlers einberufen worden war, beschloss der Nationalrat heute auch eine Nulllohnrunde für 30 SpitzenpolitikerInnen im kommenden Finanzjahr. Nicht erhöht werden somit die Gehälter des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder und der NationalratspräsidentInnen, der Klubobleute, der Volksanwälte sowie der Rechnungshofpräsidentin. Die übrigen Politikerbezüge steigen 2021 um 1,5%.

Die von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Änderungen im Bundesbezügegesetz befürworteten die NEOS. Auch SPÖ und FPÖ stimmten schließlich zu, wollten die Nulllohnrunde aber weiter ausgedehnt sehen – auf Landeshauptleute, Nationalratsabgeordnete und die BundesrätInnen. Sie konnten sich mit ihren Vorschlägen allerdings nicht durchsetzen.

In eine Art Weihnachtsmärchen verpackte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl seine Kritik an der Regierungspolitik des letzten Jahres, die zu Einkommensverlusten bei der österreichischen Bevölkerung geführt habe. Hätten seine Fraktion und „einige mutige SozialdemokratInnen“ nicht aufgeschrien, hätte sich die Politspitze eine Gehaltserhöhung genehmigen wollen, meinte Kickl. Auch das nun vorliegende Modell sei aus seiner Sicht moralisch nicht zu verantworten, da die Abgeordneten zum Nationalrat „ungeschoren davonkommen“ würden. Der entsprechende FPÖ-Antrag, um diese und weitere Gehälter in die Nulllohnrunde miteinzubeziehen, wurde im Plenum auch als Abänderungsantrag eingebracht. Beide blieben in der Minderheit wie auch ein FPÖ-Entschließungsantrag, um MitarbeiterInnen staatsnaher Unternehmen der Kontrolle des Rechnungshofs zu unterziehen, sofern ihr Gehalt mehr als 49% eines Abgeordnetenbezugs beträgt.

Dafür, dass nicht nur die Bundesebene ab 14.500 €, sondern alle Politikergehälter österreichweit ab 4.500 € einer Nulllohnrunde unterzogen werden, setzte sich Josef Muchitsch (SPÖ) ein, indem er die Initiative seiner Fraktion untermauerte, die allerdings ebenfalls abgelehnt wurde. Eine Regierung, die in Zeiten wie diesen nicht bereit sei, das Arbeitslosengeld zu erhöhen, sollte zumindest auf diese Weise ein Zeichen der Solidarität setzen, meinte er.

Der vorgebrachten Kritik entgegnete Wolfgang Gerstl (ÖVP), dass die Gehälter der Nationalratsabgeordneten in den letzten 25 Jahren eine deutliche Wertminderung gegenüber der Inflation erfahren hätten. Die letzten Monate seien für alle eine besondere Herausforderung gewesen, auch für die PolitikerInnen. Durch die Pandemie war die Anzahl der Plenarsitzungen hoch und das Parlamentsjahr intensiv wie kaum zuvor, sagte er. Eva Blimlinger (Grüne) sprach sich dafür aus, das gesamte System der Politikergehälter zu überdenken. BürgermeisterInnen etwa würden ihrer Meinung nach wenig Gehalt beziehen, obwohl sie viel Verantwortung tragen.

Die NEOS vernehmen die Nulllohnrunde als symbolische Maßnahme, wie Nikolaus Scherak (NEOS) sagte. Diese trage seine Fraktion mit, obwohl es aus seiner Sicht generell mehr Nachhaltigkeit in diesem Bereich bräuchte. Zum eigentlichen Grund für die Abhaltung der Sondersitzung hielt er den Regierungsmitgliedern vor, es gehe ihnen nicht um gut gemachte Gesetze, sondern um Inszenierung. Hierbei gelte es aus seiner Sicht zu sparen. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter NEOS-Entschließungsantrag, um das Budgetvolumen für Regierungswerbung zu beschränken wurde jedoch abgelehnt.

Über den zentralen Inhalt der aufgrund eines Formalfehlers nötig gewordenen Gesetzesreparatur – die Deckelung der Sonderpensions-Erhöhung auf 35 € – herrschte Einhelligkeit bei den Abgeordneten. Zugleich wurden einige Bestimmungen des 1. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes integriert, etwa die Verlängerung der Bestimmungen für Arbeitsunfälle im Homeoffice oder die weitere Freistellungsmöglichkeit von RisikopatientInnen, um ein zeitgerechtes Inkrafttreten mit Jahresbeginn zu gewährleisten, wie Markus Koza (Grüne) ausführte.

Am Ende der Sitzung wurden zwei für den Gesundheitsausschuss vorgesehene Gesetzesanträge der Regierungsparteien mit 3. Jänner 2021 fristgesetzt. Mit einer Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes sollen weitere Vorkehrungen für den elektronischen Impfpass getroffen werden. Eine Adaption im COVID-19-Maßnahmengesetz sieht die Möglichkeit eines negativen Testergebnisses als Auflage für das Betreten von Betriebsstätten vor. (Fortsetzung Nationalrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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