WKÖ-Taxi-Branchensprecher Leitner: Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wird zur Kenntnis genommen
Wien (OTS) – „Wir nehmen die politisch gewünschte Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zur Kenntnis“, kommentiert Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den Beschluss gestern, Donnerstag, im Parlament. Es sei in letzter Sekunde gelungen, durch einen Abänderungsantrag mehr Rechtssicherheit im Vergleich zur ursprünglich geplanten Novelle zu erreichen und die Gestaltungskompetenzen der Landeshauptleute zu stärken. „Ein Beschluss ohne diese Änderungen wäre für uns inakzeptabel gewesen“, betont Leitner die Bereitschaft der Branche, in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträger Lösungen zu erzielen, und – falls notwendig – auch mit allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Branche einzutreten.
Der Wunsch der Bundesregierung, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. „Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können“, erläutert Leitner. Er appelliert daher an die Bundesländer, bis 1.3.2021 durch neue Tarifverordnungen auf den Beschluss der Bundesregierung zu reagieren. „Die Möglichkeit auf die regionalen Unterschiede in den jeweiligen Tarifgebieten Rücksicht zu nehmen, besteht – aber die Zeit drängt“, so Leitner. Die Bundesländer sollten daher jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um mit entsprechenden Tarifverordnungen gemeinsam Lohndumping zu verhindern.
„Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden – die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit“, zeigt sich Leitner überzeugt, gemeinsam mit den Bundesländern diese Herausforderung zu bewältigen. (DFS/PWK621)
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