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Nationalrat: Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. €

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Wien (PK) – Eine Aufstockung der in der COVID-19-Krise beschlossenen Investitionsprämie für Unternehmen von bislang 2 Mrd. € auf nunmehr 3 Mrd. € befürwortete der Nationalrat heute mehrheitlich. Außerdem stimmten die Abgeordneten einhellig für eine Netzreserve zur Absicherung des Stromnetzes, zusammen mit einem in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen. Letzterer soll unter anderem beihilferechtlichen Vorgaben bzw. Kritikpunkten der Europäischen Kommission Rechnung tragen.

Vorangetrieben wird außerdem die Weiterentwicklung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID). Die SPÖ-Fraktion äußerte gegenüber dem mehrheitlichen Nationalratsbeschluss Bedenken in Bezug auf die Datensicherheit.

Coronabedingte Beschlüsse umfassten in diesem Teil der Sitzung eine Verlängerung von Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen, außerdem für die Zwischenlagerung von Abfällen sowie betreffend Inbetriebnahmefristen im Hinblick auf Ökostromanlagen-Förderungen. Je ein Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ für Erleichterungen zur Befreiung von den Ökostromförderkosten für Haushalte fanden keine Mehrheit und wurden abgelehnt. Ebenso in der Minderheit blieb je ein eingebrachter Entschließungsantrag der beiden Fraktionen. Der SPÖ ging es dabei um die Wahrung der Unabhängigkeit der Ziviltechnikerlnnen, die FPÖ forderte eine Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden durch eine Änderung der Gewerbeordnung.

Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. €

Die Investitionsprämie für Unternehmen wird auf 3 Mrd. € erhöht. Ziel ist es, in der Krise Anreize für Investitionen zu setzen, Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich beizutragen, so der mehrheitlich befürwortete Antrag von ÖVP und Grünen. Das vorgesehene Budget war zuvor bereits auf 2 Mrd. € aufgestockt worden, die nunmehr bereits ausgeschöpft seien, so die AntragstellerInnen.

Mit diesem Anreiz für Investitionen in der Krise zeige sich, dass ein großer Teil der Anträge von Kleinst- und Kleinunternehmen komme und diese in Digitalisierung und Ökologisierung investieren, strichen etwa Peter Haubner (ÖVP), Andreas Ottenschläger (ÖVP), Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) als bedeutend für den Standort und die Zukunft Österreichs hervor. Die Maßnahme stelle eine Win-win-Situation auch für Unternehmen und Arbeitsplätze dar, betonte Haubner. Mittlerweile seien bereits 2,4 Mrd. € der Prämie abgeholt und 22 Mrd. € Investitionsvolumen ausgelöst worden.

Christoph Matznetter (SPÖ) sprach sich ebenso wie Josef Schellhorn (NEOS) dafür aus, die Prämie statt auf 3 Mrd. € auf zumindest 4 Mrd. € aufzustocken. 2021 werde ein zentrales Jahr für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze, so Schellhorn, der meinte, selbst 4 Mrd. € könnten zu kurz gegriffen sein. Darüber hinaus forderte er, es müsse über eine Gewebeordnungsreform nachgedacht werden und übte – ebenso wie an der Onlineplattform „Kaufhaus Österreich“ – Kritik an mangelnden Maßnahmen für die Digitalisierung in Österreich. Maximilian Lercher (SPÖ) und Petra Oberrauner (SPÖ) wiederum forderten für den Weg aus der Krise eine solidarische Finanzierung wie etwa eine Vermögensbesteuerung.

Erwin Angerer (FPÖ) sagte, die Investitionsprämie stelle zwar grundsätzlich eine vernünftige Wirtschaftsförderung dar, hinterfragte aber die Abwicklung über das aws. Zudem kritisierte er an den Maßnahmen gegen die Krise, dass das Geld nicht ankommen würde. Manche würden ihm zufolge überfördert, manche – wie etwa Zulieferbetriebe -würden leer ausgehen, so Angerer, der sich mit der letztlich abgelehnten Entschließung auch für eine Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden einsetzte.

Die Investitionsprämie werde vor allem von Kleinst- und Kleinbetrieben und in den Bereichen Digitalisierung und Ökologisierung sehr gut angenommen, betonte auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Was das Thema Zulieferer betreffe, kündigte die Ministerin an, dass hier zusätzlich zu Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss an einem baldigen weiteren Instrument gearbeitet werde.

Mit dem „Kaufhaus Österreich“ gehe es sowohl um ein Angebot an HändlerInnen zur E-Commerce-Unterstützung, als auch darum, selbige sichtbarer zu machen. Es habe im Hinblick auf die coronabedingte Situation eine rasche Initiative gebraucht, so Schramböck, zumal bisher nur 1% der Ausgaben in Österreich im Online-Handel an österreichische Unternehmen gehe.

Verlängerung von Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen

Einstimmig haben die Abgeordneten eine Verlängerung der Hemmung von wichtigen Fristen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen beschlossen. Mit dem 11. COVID-19-Gesetz wurde im April etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis festgelegt. Konkret werden nun die jeweils zuständigen MinisterInnen zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung ermächtigt. Enthalten ist unter anderem auch für 2021 eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalterinnen um 50%. Da gegenwärtig diese Seminare nicht in ausreichendem Maß angeboten werden, sei eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung gerechtfertigt, so die Erläuterungen zum Antrag von ÖVP und Grünen. Ein in der Sitzung eingebrachter SPÖ-Entschließungsantrag, der Christoph Matznetter (SPÖ) zufolge die Unabhängigkeit von ZiviltechnikerInnen im Sinne einer Mindestbeteiligung von 50% der Stimmrechte an ihren Gesellschaften sichern soll, blieb in der Minderheit.

Erstreckung von Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen-Förderung

Um den Erhalt der Förderbarkeit für Ökostromanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für den Fall von Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie geht es in einer Regierungsvorlage mit Änderungen zum Ökostromgesetz und KWK-Gesetz. Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion eingestellt oder heruntergefahren, heißt es in der Vorlage, die im Plenum trotz Einwänden und Abänderungsanträgen von SPÖ und FPÖ letztlich einhellig beschlossen wurde. Es komme bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zu Verzögerungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Förderung führen könnten. Aus diesem Grund sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, verlängert werden, so die Stoßrichtung der Vorlage. Es gehe hier darum, nicht unverschuldet den Förderbeitrag zu verlieren, unterstrich Tanja Graf (ÖVP).

Alois Schroll (SPÖ) forderte mit dem SPÖ-Abänderungsantrag zur Befreiungsmöglichkeit von den Ökostromförderkosten eine Bezugnahme auf den Haushalt und nicht auf die Vertragsperson. Im KWK-Gesetz soll den SozialdemokratInnen zufolge außerdem klargestellt werden, dass jene Förderungen in Form von Investitionszuschüssen, die bis 31. Dezember 2020 beantragt werden, vom Wirkungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein sollen.

Der FPÖ geht es mit ihrem Abänderungsantrag vor allem um eine automatische Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale sowie des Ökostromförderbeitrages für jene, die auch von der GIS befreit sind. Ein Drittel des Strompreises bestehe mittlerweile aus Steuern, so Axel Kassegger (FPÖ), mit diesem Automatismus würde den ärmsten Haushalten geholfen werden.

Netzreserve soll Stromversorgung absichern

Einstimmig passierte eine Regierungsvorlage mit Bestimmungen zur Neuregelung einer Netzreserve, die den sicheren Betrieb des Stromnetzes gewährleisten soll, das Plenum. Hintergrund ist, dass im österreichischen Stromnetz zunehmend Netzengpässe entstehen. Die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz soll laut Bundesministerin Leonore Gewessler den dynamischen energiewirtschaftlichen Veränderungen effizient und kostengerecht Rechnung tragen. Auf verschiedenen Ebenen würden ökologische Kriterien berücksichtigt und Erzeugungsanlagen für die Netzreserve nur dann als geeignet eingestuft, wenn ihre Emissionen nicht mehr als 550 Gramm CO2 je kWh Elektrizität betragen und keine radioaktiven Abfälle entstehen.

Der in der Sitzung eingebrachte und mitbeschlossene Abänderungsantrag von ÖVP und Grüne soll den Erläuterungen zufolge unter anderem beihilferechtlichen Vorgaben bzw. Kritikpunkte der Europäischen Kommission zum ursprünglichen Gesetzesantrag Rechnung tragen. Darüber hinaus geht es um Klarstellungen bzw. Definitionen, etwa für einen saisonalen Netzreservevertrag, betreffend temporäre Stilllegungen, weiters zur Systemanalyse sowie zu Ausschreibungs- und Vertragsmodalitäten bzw. der Referenzwertberechnung.

Die Netzreserve stelle einen wesentlichen Baustein für die Energieversorgung in Österreich dar, unterstrich Ministerin Gewessler im Plenum. Man habe nunmehr alle Vorbehalte der Europäischen Kommission ausgeräumt und gute Lösungen finden können. Sie hob neben einem Mehr an Transparenz in der Ausschreibung etwa auch hervor, dass der Bieterkreis auf kleinere Anlagen und die Industrie erweitert werde. Vor allem sollen auch erneuerbare Energien in Zukunft für die Netzreserve eine größere Rolle spielen, betonte die Ministerin.

Als grundlegende „Blackout-Versicherung“ für das heimische Stromnetz bezeichnete Tanja Graf (ÖVP) darüber hinaus das vorliegende Gesetz zur Netzreserve. Christoph Stark (ÖVP) hob die geringe Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung in Österreich hervor, diese gelte es, zu erhalten. Auch Lukas Hammer (Grüne) betonte die hohe Bedeutung der Netzreserve für die Stromsicherheit. Nunmehr habe man auch eine gute EU-konforme Lösung gefunden. Der Abänderungsantrag bringe auch eine Beschränkung auf ein zweijähriges, einjähriges und ein saisonales Produkt. Außerdem werde festgelegt, dass die günstigste Kombination den Zuschlag bekomme.

Alois Schroll (SPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) schlossen sich dem Zuspruch zur Netzreserve an und hoben hervor, die Opposition sei spät aber doch noch in die Materie eingebunden worden. Beide appellierten jedoch, eine Zusammenarbeit künftig früher zu ermöglichen.

Zwischenlagerung von Abfällen

Coronabedingt bis Ende April 2021 verlängert wird mit Stimmenmehrheit auch eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen. Mit der Bestimmung kann für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern im Anzeigeverfahren erfolgen, heißt es im Antrag auf Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes von ÖVP und Grünen. Die Möglichkeit sei zwar insgesamt nur sieben Mal genutzt worden, da es im Wesentlichen zu keinen Engpässen bei der Abfallbehandlung bzw. Zwischenlagerung gekommen sei. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Lockdowns könne eine Lagerknappheit für einzelne Abfallströme aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden, so der Antrag. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sprach sich in diesem Zusammenhang darüber hinaus für eine klare Entscheidung punkto High-Tech-Sortieranlagen sowie für ein einheitliches „gelbes“ System bei der Mülltrennung in Österreich aus.

Elektronischer Identitätsausweis

Der Nationalrat stimmte heute ferner mehrheitlich – ohne die Stimmen der SPÖ – der Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte hin zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu. Mit der Sammelnovelle werden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung ausgebaut und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für das Pilotprojekt geschaffen. Die Änderungen im E-Government-Gesetz zum Nachweis personenbezogener Daten haben Auswirkungen auf das Passwesen. Im Führerscheingesetz (FSG) und Kraftfahrgesetz (KFG) werden Vorkehrungen für einen digitalen Führerschein und einen digitalen Zulassungsschein getroffen, wobei sich die Abgeordneten mit einer All-Parteien-Entschließung dafür aussprachen, jene Gesetzeselemente, die Gebühren für die Lenkberechtigung für Menschen mit Behinderung betreffen, einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen.

Die Verbesserung der digitalen Services ist für die SPÖ zwar prinzipiell begrüßenswert, den SPÖ-Mandatarinnen Sonja Hammerschmid, Petra Oberrauner und Katharina Kucharowits fehlt jedoch eine Datenschutzfolgeabschätzung. Fragen der Datensicherheit und bezüglich der Nachvollziehbarkeit von sensiblen Daten konnten bislang nicht ausgeräumt werden, meinte Hammerschmid, die sich zudem für eine nationale Strategie im Umgang mit digitaler Intelligenz aussprach. Bundesministerin Margarete Schramböck entgegnete, dass die Vorschläge des Datenschutzrats in die Regierungsvorlage eingearbeitet wurden. Außerdem würden auf der E-ID selbst keine Daten gespeichert werden. Aus ihrer Sicht handle es sich um einen wichtigen Baustein für die digitale Verwaltung, um Amtswege künftig auch sicherer zu machen. Dabei betonte die Ministerin das Prinzip der Freiwilligkeit.

Laut Maria Theresia Niss (ÖVP) werde ein weiterer Schritt in Richtung E-Government begangen, um Ausweise später digital am Handy verfügbar zu machen. Die Handysignatur werde aktuell von rund der Hälfte der ÖsterreicherInnen genutzt, sagte sie. Bezüglich der Adaptierung der Technologien sprach sich Hermann Weratschnig (Grüne) für einen sensiblen Umgang mit größtmöglicher Transparenz aus. Neben den Regierungsparteien begrüßten auch FPÖ und NEOS das Vorhaben. Für Christian Hafenecker (FPÖ) ist wichtig, dass kein Datenmissbrauch passieren kann und die Nutzung der E-ID auf Freiwilligkeit beruht. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) meinte, Österreich hinke dem Vorreiter Estland im Bereich der Digitalisierung allerdings weiterhin 20 Jahre hinterher. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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