Grüne: Keine Covid-Wirtschaftshilfen für Steuersünder
Wien (OTS) – Auf Initiative der Grünen wurde vom Nationalrat beschlossen, dass „Steuervermeider, Steuerverschieber und Steuersünder keinen Anspruch auf Covid-Wirtschaftshilfen haben“, freut sich die Finanzsprecherin der Grünen, Nina Tomaselli. Die Wirtschaftshilfen werden aus Steuergeldern bezahlt, deshalb hätten auch nur diejenigen einen Anspruch, die auch ihren steuerlichen Beitrag leisten.
Um die österreichischen Unternehmen möglichst unbeschadet aus der Krise zu führen, bedarf es einer riesigen Kraftanstrengung der öffentlichen Hand. Dazu wurden große Milliardenhilfspakete geschnürt. „Diese Milliarden werden zur Gänze aus den Beiträgen der in Österreich tätigen Steuerzahler*innen finanziert. Deshalb ist es nur gerecht, dass diejenigen davon profitieren, die sich zuvor solidarisch mit der Gemeinschaftskasse gezeigt haben“, erklärt Tomaselli.
Das neue „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19- Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“, sieht konkret den Ausschluss von Wirtschaftshilfen für Unternehmen vor, die Steuermissbrauch begangenen haben, Niederlassungen in Ländern der Schwarzen Liste betreiben oder in den letzten Jahren als Steuersünder oder durch massive Gewinnverschiebungen aufgefallen sind.
Bisher seien diese Regelungen in den Richtlinien zum Fixkostenzuschuss udgl. integriert gewesen, das neue Gesetz biete jetzt eine neue Sicherheit. „Österreich geht damit in Europa einen vorbildhaften Weg der Steuergerechtigkeit. Das steuerliche Verhalten ‚Nur Nehmen und nichts Geben‘ ist mit dem heutigen Beschluss ordentlich in die Schranken verwiesen worden“, sagt Tomaselli.
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