WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Hilfspaket gibt den Betrieben Kraft weiter durchzuhalten
Wien (OTS) – „Unsere Unternehmen sind es gewohnt anzupacken. Viele können das derzeit aber nicht“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie begrüßt das soeben von der Bundesregierung vorgestellte Hilfspaket.
Fixkostenzuschuss II
Viele Betriebe, die offen sind und weiterhin ihren Geschäften nachgehen dürfen, leiden unter beträchtlichen Einbußen durch den Lockdown. „Diese Unternehmen bekommen die Konsumzurückhaltung zu spüren, weil die Kundinnen und Kunden vorschriftsgemäß zuhause bleiben. Die Umsatzausfälle sind teilweise enorm“, erklärt Scheichelbauer-Schuster. „Wir begrüßen sehr, dass die lang erwartete Fortsetzung des Fixkostenzuschusses nun beantragt werden kann.“
Der Fixkostenzuschuss II, der nunmehr ab 30 Prozent Umsatzausfall und mit verbesserten Rahmenbedingungen noch heute, mit 23. November, beantragt werden kann, ist eine dringend notwendige Überlebenshilfe für zehntausende Betriebe, die Tag für Tag um ihre Existenz kämpfen.
Hilfe für gesperrte Branchen
„Der ausgeweitete Umsatzersatz hilft den im Lockdown gesperrten Betrieben, diese so belastende Phase zu überleben. Es war wichtig und richtig, eine gleichermaßen rasche wie umfassende Kompensation zu beschließen. Damit werden der Fortbestand und die Arbeitsplätze vieler klein- und mittelständischer Unternehmen abgesichert“, so Scheichelbauer-Schuster.
Die Unterstützung betrifft in erster Linie die körpernahen Dienstleister: Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Nagelstudios sowie Piercer und Tätowierer, die ihre Salons im November zusperren mussten, erhalten 80 Prozent des entsprechenden Vorjahresumsatzes ersetzt.
Auch die Floristinnen und Floristen, denen so kurz vor dem Advent eine Hauptsaison als Einnahmequelle ausfällt, haben mit der avisierten Kompensation – in diesem Fall 60 Prozent des Umsatzes -bessere Planbarkeit.
Hilfe für Mischbetriebe
In diesem Zusammenhang sieht Scheichelbauer-Schuster die Klarstellung des Finanzministers als wichtiges Signal, dass Betriebe aus dem Gewerbe und Handwerk, die als Mischbetriebe auch eine Handelstätigkeit ausüben, beim Umsatzersatz ebenfalls anteilig berücksichtigt werden sollen. Sie hofft auf rasche Klärung der Details.
Indirekt Betroffene leiden
In einer existenzbedrohenden Notlage finden sich allerdings auch viele Vorlieferanten oder Zulieferer von geschlossenen Betrieben wieder, etwa Veranstaltungstechniker, Textilreiniger, Erzeuger kunsthandwerklicher Gegenstände, Lebensmittelproduzenten und viele mehr. Ihnen wurde eine Kompensation in Aussicht gestellt, allerdings sei diese laut Finanzminister mangels verfügbarer Finanzdaten komplexer zu organisieren. „Diese Betriebe brauchen jetzt so schnell wie möglich Unterstützung. Viele können die finanziellen Engpässe nicht mehr länger überstehen“, warnt Scheichelbauer-Schuster: „Hier gilt noch mehr als sonst die Devise: Wer rasch hilft, hilft doppelt.“ (PWK568/HSP)
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