Nehammer: Erleichterte Staatsbürgerschaft für die Nachkommen von NS-Opfern
Wien (OTS) – „Ein wesentlicher Teil der Identität unseres Landes ist der sorgsame Umgang mit unserer Vergangenheit. Ein Zugang, der nicht einfach gegeben war, sondern das Ergebnis einer jahrzehntelangen und auch oftmals schmerzhaften Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit ist“, sagt Innenminister Karl Nehammer zur Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes.
„Der Umgang mit unseren während der Naziherrschaft vertriebenen Mitbürgerinnen und Mitbürger gehörten zu den unrühmlichen Kapiteln der österreichischen Geschichte nach 1945. Die Staatsbürgerschaft für die Nachkommen von NS-Opfern ist ein Zeichen des tiefen Respekts vor dem Leid und Verlust der diesen Menschen widerfahren ist“, sagt der Innenminister.
Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes
„Österreich nimmt die historische Verantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes nun auch im Staatsbürgerschaftsrecht wahr. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sieht daher seit geraumer Zeit eine Reihe von besonderen Einbürgerungsmöglichkeiten für die Opfer des NS-Regimes und deren Ehegatten vor“, sagt Nehammer. So ist bei einem Aufenthalt in Österreich ein gesicherter Lebensunterhalt nicht erforderlich, zudem werden keine Gebühren eingehoben und eine Doppelstaatsbürgerschaft ist möglich. Ab 1. September 2020 können Anträge eingebracht werden. Der Antrag ist an keine Frist gebunden.
In der aktuellen Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird die Definition „NS-Opfer“ erweitert. Dabei wird das anerkannte Datum der Ausreise von NS-Opfern vom 9. Mai 1945 auf den 15. Mai 1955 ausgeweitet. Außerdem werden Staatsangehörige von Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie Staatenlose ebenso als NS-Opfer anerkannt.
Die StbG-Novelle wurde vom Innenministerium in enger Abstimmung mit Außenministerium, der Wiener Magistratsabteilung 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) sowie dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erarbeitet und soll nach dem Ende der Begutachtungsfrist in Kraft treten.
Der Vollzug der StbG-Novelle liegt bei den Bundesländern und den österreichischen Botschaften (insbesondere in Tel Aviv, Washington, London und Canberra). „Das Kernanliegen dieser Novelle ist ein reibungsloser und unbürokratischer Vollzug. Das Innenministerium wird sich dabei aktiv und konstruktiv in die Umsetzung einbringen“, sagt Innenminister Nehammer.
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