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Bundesheergewerkschaft: Österreich doch noch ein Rechtsstaat!!

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Wirn (OTS) – Wie aus einer Aussendung der AUF-AFH hervorgeht, kam es im Zuge der Personalvertretungswahl 2019 im BMLV von Beginn an bereits zu Ungereimtheiten bei der Festlegung der konstituierenden Sitzung des Zentralwahlausschusses. Das älteste Mitglied welches, die Einberufung ex lege durchzuführen hat, hat nach Meinung der GÖD-FCG die erste Sitzung zu weit in der Zukunft fixiert, sodass die GÖD-FCG meinte, sie müssen mit dem zweitältesten Mitglied eine eigene Konstituierung festlegen. Dagegen trat natürlich die AUF-AFH, die das älteste Mitglied in den ZWA entsandte auf und beschwerte sich dagegen bei der Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB). Diese hat, wie die AUF-AFH erwartet hat, der GÖD-FCG rechtgegeben. So musste die AUF-AFH Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dort bekam die AUF-AFH auch Recht, indem das BVwG feststellte, dass der Termin nicht zu weit in der Zukunft lag und die Einberufung des Ältesten rechtskonform war. Die PVAB beantragte beim VwGH eine außerordentliche Revision, die ebenfalls erfolglos war.

Dazu Manfred Haidinger, Präsident der Bundesheergewerkschaft, als langjähriger Beobachter dieser Scene: „Für mich hatte es schon von Beginn an den Anschein, dass hier die GÖD-FCG und die PVAB im selben Boot sitzen und bereit waren, alles zu tun, um eine Entscheidung für die GÖD-FCG zu erreichen. Der Bescheid der PVAB, so meine Meinung als Nichtjurist, war dem „Teufel zu schlecht“. Wir hatten schon länger ein ungutes Gefühl bei den Entscheidungen der PVAB, wenn es um Beschwerden der AUF-AFH gegen den Vorsitzenden des ZA/BMLV (GÖD-FCG) oder andere Vorsitzende der GÖD-FCG ging, dass da einiges nicht ganz in Ordnung ist. Und nun kam dieses „Gustostückerl“ von „Juristerei“ heraus. Ich bin froh, dass Österreich doch noch ein Rechtsstaat ist, auch wenn es manchmal mehrere Instanzen bedarf.
Das Vertrauen in die PVAB ist weg.
Der AUF-AFH kann ich nur raten, grundsätzlich nach jedem PVAB -Ergebnis, das nicht ihrem Rechtsempfinden entspricht, gleich weiter zum BVwG zu gehen.

Wo sind nur die Zeiten geblieben, als die Vorsitzenden von der Personalvertretungsaufsichtskommission (PVAK) noch Richter waren. Wo sind nur die Zeiten geblieben, bevor auf Drängen der GÖD die PVAK zur PVAB wurde und statt den Richtern als Vorsitzende nur mehr rechtskundige Vorsitzende ex lege verlangt werden und der GÖD auch noch per Gesetz die Namhaftmachung der Vertreter der Dienstnehmer übertragen wurde. So wird es auch möglich, dass der Vorsitzende der GÖD-Bundesheergewerkschaft (FCG) Walter Hirsch, als Mitglied des ZA/BMLV auch in der PVAB als Mitglied sitzt und über die Beschwerden gegen den Vorsitzenden des ZA/BMLV, der in der GÖD-Bundesheergewerkschaft sein Stellvertreter ist, richtet. Hört sich stark nach Balkanähnlichen Zuständen an“. „Dieser Fall zeigt uns, dass unsere oberen und obersten Gerichte noch sehr solide am Rechtsstaat orientiert sind und das ist gut so“, mein Haidinger abschließend.

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