AK fordert Auflagen bei Gewährung von Staatshilfe
Wien (OTS) – „Das 38 Milliarden € schwere Hilfspaket, mit dem Österreich in dieser Krise den Unternehmen unter die Arme greift, ist richtig und wichtig. Schließlich gilt es, Betriebe und damit tausende Arbeitsplätze zu retten“, betont AK Wien Direktor Christoph Klein. Die Gewährung von staatlicher Hilfe – sei es etwa in Form von Kurzarbeit, der Übernahme von Haftungen für Kredite, Kreditvergaben oder Steuerstundungen – muss nach Meinung der AK aber an Auflagen gebunden sein. Insbesondere für börsennotierte und kapitalmarktorientierte Unternehmen soll es einen Dividenden-Stopp geben sowie eine Beschränkung der Managergehälter bei 500.000 € und die Streichung der Boni für das heurige Geschäftsjahr. Zudem fordert die AK, dass einerseits wichtige Schlüsselunternehmen vor einem unerwünschten Verkauf ins Ausland geschützt werden, andererseits Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, von einer Auffanggesellschaft gerettet werden.
„Von Steuergeldern finanzierte Staatshilfe bekommen und Dividenden ausschütten – das passt nicht zusammen“, bringt es AK Wien Direktor Klein nochmals auf den Punkt. Er appelliert daher an die Bundesregierung, entsprechende Auflagen zu implementieren. Zudem spricht sich Klein dafür aus, dass die ManagerInnen solcher Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr ein Jahresgehalt von maximal 500.000 € verdienen dürfen. „Boni, Aktienpakete oder sonstige Sonderzahlungen dürfen damit heuer nicht gewährt werden. So können auch die Managerinnen und Manager ihren Beitrag leisten“, fordert Klein und verweist auf jene Menschen, die bereits in Folge der Corona-Krise ihren Job verloren haben oder durch die Kurzarbeit jetzt zumindest vorübergehend weniger verdienen, wiewohl die Nettoersatzrate bei der Kurzarbeit mit 80, 85 bzw. 90 Prozent ungleich höher ist als das Arbeitslosengeld.
Weiters fordert der AK Wien Direktor ein Bekenntnis zum Schutz österreichischer Schlüsselunternehmen: „Das Rettungspaket sieht keine Mittel für Direktbeteiligungen durch die öffentliche Hand vor. Dabei wäre die Infrastruktur bereits vorhanden.“ So bräuchte die ÖBAG lediglich ihre gesetzliche Möglichkeit der Beteiligung an für den Standort relevanten Unternehmen in die Tat umsetzen. „Damit könnten vor allem größere, auch börsennotierte österreichische Leitunternehmen vor einem Verkauf ans Ausland geschützt werden“, argumentiert Klein.
„Die EU Kommission hat bereits Leitlinien zur verstärkten Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen veröffentlicht, Deutschland hat mit dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds 100 Milliarden € für direkte Beteiligungen an Unternehmen sogar bis hin zu Übernahmen veranschlagt. Würden wir das auf Österreich umlegen, wären das 10 Milliarden €, die die Regierung einplanen müsste“, rechnet Klein vor und appelliert an die Politik, diese Maßnahmen zu ergreifen.
Parallel dazu bräuchte es eine Auffanggesellschaft, die Unternehmen unter ihr Dach holt, die infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, in einer bestimmten Region aber beschäftigungspolitische und/oder strukturpolitische Bedeutung haben.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Arbeiterkammer Wien