VSV/Kolba: Reisezahlungen wegen Unsicherheit zurückbehalten
Wien (OTS) – Die Corona-Virus-Pandemie hat den Reiseverkehr dzt weitgehend zum Erliegen gebracht. Das trifft besonders die Reiseindustrie. Die TUI – als größter Reiseveranstalter in Europa -hat Staatshilfe beantragt. Auch Fluglinien werden folgen. Es ist zu befürchten, dass es gerade in der Reisebranche dennoch auch zu Insolvenzen kommt.
„Wer jetzt für eine noch ungewisse Reise, die in einigen Wochen stattfinden sollte, den Reisepreis bezahlt, geht die Gefahr ein, dass es weder die Reise noch Geld zurück gibt,“ warnt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Nur-Flug-Buchungen haben keine Insolvenzabsicherung. Pauschalreiseveranstalter sollten gegen eine Insolvenz ausreichend abgesichert sein, doch das Chaos um Thomas Cook in Deutschland lässt auch daran zweifeln.“
Der VSV verweist daher darauf, dass es im österreichischen wie auch im deutschen Recht die sogenannte „Unsicherheitseinrede“ gibt. Auch wenn man zur Vorleistung vertraglich verpflichtet ist, kann man die eigene Leistung zurückhalten, wenn unsicher ist, dass die Gegenleistung erbracht wird.
„Wir stellen auf www.verbraucherschutzverein.at/Reisestorno-Corona-Virus einen Musterbrief bereit, mit dem man den Vertragspartnern diese Unsicherheitseinrede entgegenhalten kann,“ sagt Peter Kolba. „Doch Achtung: In der Regel hat man Kreditkartenzahlung oder Lastschrift vereinbart. Da kann sich das Reiseunternehmen bei Fälligkeit den Reisepreis einfach holen. Daher muss man seiner Bank oder Kreditkartenorganisation (eingeschrieben mit Rückschein) auch mitteilen, dass man den Betrag zurückbehält und er keinesfalls ausbezahlt werden darf.“
Service: www.verbraucherschutzverein.at/Reisestorno-Corona-Virus mit Musterbriefen zum kostenlosen Rücktritt und zur Unsicherheitseinrede
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