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Obsorge ab Tag 1: UNHCR, IOM und UNICEF rufen Österreich auf, Maßnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche zu verstärken

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Wien (OTS) – Anlässlich eines jüngst veröffentlichten Berichts des UN-Kinderrechteausschusses appellieren das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, die UN-Organisation für Migration IOM und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF an die österreichische Bundesregierung, Schutzmaßnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche zu verbessern. Allen voran braucht es Obsorge ab Tag 1.

„Unbegleitete Kinder und Jugendliche sollten direkt nach ihrer Ankunft in Österreich Obsorgeberechtigte an ihrer Seite haben, die sicherstellen, dass das Kindeswohl in allen Maßnahmen und Entscheidungen berücksichtigt wird. Obsorge ab Tag 1 muss das Ziel sein“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Der UN-Kinderrechteausschuss hat empfohlen, Obsorgeberechtigte für unbegleitete Kinder und Jugendliche umgehend zu bestellen. Eine schnelle Obsorge ist auch Teil des Regierungsprogramms. UNHCR, IOM und UNICEF rufen zu raschen Maßnahmen auf, da hier schon jetzt dringend Handlungsbedarf besteht.

Denn Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, haben etwa bei ihrer Befragung durch die Polizei oder bei der Entscheidung, ob sie einen Asylantrag stellen, meist keinerlei Unterstützung. Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) wird als zuständige Behörde erst aktiv, wenn die Kinder und Jugendlichen zum Asylverfahren zugelassen und in ein Grundversorgungsquartier eines Bundeslandes verlegt worden sind. Das kann aber mehrere Wochen oder Monate dauern. Dabei sind Kinder und Jugendliche gerade in dieser Zeit besonderen Gefahren ausgesetzt.

„Eine rasche Bestellung von qualifizierten Obsorgeberechtigten, denen Kinder und Jugendliche vertrauen, kann das Risiko, dass sie kurz nach ihrer Ankunft verschwinden oder Opfer von Kinderhandel werden, maßgeblich reduzieren“, so Marian Benbow Pfisterer, Leiterin von IOM Österreich.

Positiver ist die Betreuungssituation bei unbegleiteten Kindern unter 14 Jahren. Hier wird die Kinder- und Jugendhilfe in aller Regel sofort nach der Ankunft in Österreich tätig. Sie stellt Betreuung und Versorgung in KJH-Einrichtungen sicher, begleitet Kinder und Jugendliche zu allen Behördenterminen und beantragt die Obsorge.

„Diese Differenzierung nach Altersgruppen widerspricht jedoch der UN-Kinderrechtskonvention. Deshalb ist es wichtig, dass jedes Kind unabhängig von rechtlichem Status und Alter in erster Linie als Kind behandelt wird und den gleichen Schutz und die bestmögliche Unterstützung zur Verfügung gestellt bekommt“, so Florian Hadatsch, Advocacy-Officer von UNICEF Österreich.

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