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Sitzung der NÖ Landesregierung

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St. Pölten (OTS/NLK) – Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurden 25.600.000 Euro aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen bewilligt.

Weiters wurde ein unbefristeter Fördervertrag mit dem Verein Niederösterreichischer Blasmusikverband für die Jahrestätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Fortbildung, Wettbewerbe und Veranstaltungen, in der Höhe von 210.000 Euro ab dem Jahr 2020 beschlossen.

Der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich als Förderer und dem Katholischen Bildungswerk der Erzdiözese Wien als Fördernehmer für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem jährlichen Förderbetrag von 136.600 Euro wurde genehmigt. Gegenstand dieses Fördervertrages sind die erwachsenenbildnerischen Aktivitäten des Fördernehmers gemäß seinen Statuten sowie von Bildungshaus Großrußbach, Bildungszentrum St. Bernhard, Anima – Bildungsinitiative für Frauen und der mit dem Förderansuchen vorgelegten Projektvorschau im Vertragszeitraum.

Ebenso wurde der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich als Förderer und dem Katholischen Bildungswerk der Diözese St. Pölten als Fördernehmer für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem jährlichen Förderbetrag von 160.500 Euro genehmigt. Gegenstand dieses Fördervertrages sind die erwachsenenbildnerischen Aktivitäten des Fördernehmers gemäß seinen Statuten sowie von Bildungshaus St. Hippolyt, Bildungszentrum St. Benedikt, Bildungshaus Stift Zwettl, Katholische Arbeitnehmer-Innenbewegung der Diözese St. Pölten, Ausbildungsinstitut für Erwachsenenbildung und der mit dem Förderansuchen vorgelegten Projektvorschau im Vertragszeitraum.

Auch der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich als Förderer und dem Verband Niederösterreichischer Volkshochschulen als Fördernehmer für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem jährlichen Förderbetrag von 400.000 Euro wurde beschlossen. Gegenstand dieses Fördervertrages sind die erwachsenenbildnerischen Aktivitäten des Fördernehmers und seiner Mitgliedsvolkshochschulen gemäß seinen Statuten und der mit dem Förderansuchen vorgelegten Projektvorschau im Vertragszeitraum.

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