BMDW: Landtagswahl Steiermark: Ab sofort Wahlkarte über Digitales Amt verfügbar
Wien (OTS) – Wie schon bei der heurigen Europawahl und bei der Nationalratswahl am 29. September, kann auch für die am 24. November 2019 stattfindende Landtagswahl in der Steiermark ab sofort über die Plattform oesterreich.gv.at oder die App „Digitales Amt“ eine Wahlkarte beantragt werden. Das Service steht bis einschließlich 20. November für 276 von 287 steirischen Gemeinden zur Verfügung. Voraussetzung für den Wahlkartenantrag per App ist die aktive Wahlberechtigung zur steirischen Landtagswahl – österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in einer steirischen Gemeinde zum Stichtag 23.9.2019, die das 16. Lebensjahr spätestens am Wahltag vollendet haben – sowie eine aktive Handy-Signatur. Natürlich muss auch eine entsprechende Begründung – wie beispielsweise „Ortsabwesenheit“ am Wahltag – angegeben werden.
Zum ersten Mal konnte die Wahlkarte über das Digitale Amt bei der Europawahl beantragt werden, 13.415 Österreicherinnen nutzten diese Möglichkeit. In weiterer Folge wurde das System für die vorgezogene Nationalratswahl am 29. September 2019 adaptiert und die Beantragung einer Wahlkarte noch benutzerfreundlicher gestaltet, 31.660 Wahlkartenanträge wurden bei der Nationalratswahl erfolgreich über das Digitale Amt abgewickelt.
Mit den letzten Aktualisierungsarbeiten anlässlich der steirischen Landtagswahl steht das Digitale Amt nun generell für die Beantragung von Wahlkarten bei Landtagswahlen in Österreich zur Verfügung. Somit können in allen Bundesländern künftig Wahlkarten über die Plattform oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt beantragt werden, wenn die jeweiligen Gemeinden elektronische Anträge unterstützen. Lediglich im Burgenland und in Niederösterreich, wo auch Personen mit einem qualifizierten Nebenwohnsitz zur Landtagswahl zugelassen sind, müssen diese eine Wahlkarte auch weiterhin direkt bei der Gemeinde beantragen. Rechtlich und technisch geprüft wird derzeit auch die Abwicklung von Wahlkartenanträgen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die in Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg bei Landtagswahlen aktiv wahlberechtigt sind, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland einen Hauptwohnsitz im Bundesland hatten.
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