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AK: Bei der Energiewende braucht es eine breite Unterstützung

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Wien (OTS) – „Die Kosten der Energiewende müssen fair verteilt werden, und es müssen sich alle an ihrer Finanzierung beteiligen“, sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele anlässlich der Präsentation des Ökostromberichts. Die deutschen Ausnahmen der Industrie von den Kosten der Energiewende können kein Vorbild für Österreich sein. Wie das Beispiel Deutschland zeigt, belastet die deutsche Ökostromförderung Haushalte und kleine Betriebe massiv. Das gefährdet aufgrund einer als ungerecht empfundenen Lastenverteilung den notwendigen Rückhalt für die Energiewende. „Die Klimakrise werden wir nur dann bewältigen, wenn sie als das erkannt wird, was sie ist:
nicht nur eine technische, sondern eine zutiefst soziale Herausforderung“, sagt AK Expertin Dorothea Herzele.

In Österreich zahlen die KonsumentInnen derzeit schon über 40 Prozent der Kosten für den Ökostromausbau und für die Stromnetze, obwohl sie nur ein Viertel des Stroms verbrauchen. Die energieintensive Industrie und große Unternehmen tragen bei über 40 Prozent hohem Stromverbrauch weniger als ein Viertel dieser Kosten. Das zeigt eine neue Studie der TU Wien im Auftrag der Arbeiterkammer Wien. Eine weitere Überwälzung von Kosten auf die Stromrechnung der Haushalte lehnt die AK daher strikt ab. Der ständige Ruf der Industrie nach einer Verringerung ihrer Kosten für die Energiewende – mit Hinweis auf die Ausnahmen in Deutschland – ist aus Sicht der AK unbegründet und die falsche Antwort.

„Eine möglichst hohe Entlastung der Industrie widerspricht im Kern auch den ambitionierten Energie- und Klimazielen Österreichs“, sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele. Die Energiewende kann nur dann gelingen, wenn die Kostenverteilung als fair empfunden wird.

Die AK hat gegen die umfangreiche Begünstigung für die Industrie in Deutschland bei den Netzentgelten bereits im Sommer 2018 eine Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission eingebracht. Aus Sicht der AK stellt diese Begünstigung für die stromintensive Industrie in Deutschland, die eine Reduktion von den Netzkosten bis zu 90 Prozent vorsieht, eine unzulässige staatliche Beihilfe dar. Generell sollten Ausnahmen von den Kosten der Energiewende wie von Netzentgelten oder Ökostromkosten auf EU-Ebene streng geregelt werden. Begünstigungen sollte es aus Sicht der AK nur dann geben, wenn diese ökologischen Vorteile mit sich bringen, wie zum Beispiel für den öffentlichen Verkehr oder wenn tatsächliche massive Wettbewerbsnachteile nachgewiesen werden können.

Zudem braucht es dringend die Beschlussfassung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG), dessen Begutachtung überfällig ist. Ohne das EAG drohen weitere teure Sonderförderungen für den Ökostromausbau unter dem alten Förderregime auf Kosten der Haushalte und kleine Betriebe. Solche Sonderförderungen untergraben die Effektivität des neuen EAG, da die Anlagen im alten, teuren Förderregime verbleiben.

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