WKÖ-Generalsekretär Kopf: Nicht nachvollziehbare Kritik des Rechnungshofes an Reform der Gewerbeordnung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

WKÖ-Generalsekretär Kopf: Nicht nachvollziehbare Kritik des Rechnungshofes an Reform der Gewerbeordnung

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Wien (OTS) – Als „wenig nachvollziehbar“ bewertet WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf den heute, Freitag, veröffentlichten Rechnungshofbericht zur Gewerbeordnung: „Mit der 2017 beschlossenen Reform wurden sehr weitreichende Liberalisierungsschritte gesetzt und ein wichtiges Unternehmenspaket geschnürt“, so Kopf. Was den Berufszugang betreffe, müsse man „klar und deutlich sagen, dass es kein besseres System der Aus- und Weiterbildung unserer Fachkräfte als die duale Ausbildung gibt. Wer Qualität in Produkten und Dienstleistungen will, muss auch die dahinterstehende Ausbildung garantieren“, so der WKÖ-Generalsekretär.

Unternehmensanmeldungen sind vollkommen unbürokratisch mit wenigen Klicks digital online möglich. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Gewerbe in mehreren Schritten um fast ein Drittel reduziert und 2017 die Teilgewerbe völlig liberalisiert. Durch die Ausweitung der Nebenrechte können 30 Prozent des Jahresumsatzes in einem freien Gewerbe ohne weiteres gemacht werden. Zudem wurden Gewerbeanmeldungen von Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.

Die Vorschläge nach Flexibilität, Entbürokratisierung und finanzieller Entlastung sind, so Kopf, in „deutlichen Linien“ in der Gewerbeordnungsnovelle 2017 abgebildet. Durch die Einführung der einheitlichen Gewerbelizenz (Gewerbeberechtigungen und die Nebenrechte bilden gemeinsam eine Gewerbelizenz) genügt bei freien Gewerben das bloße Absenden einer Anzeige anstelle einer Anmeldung.

Zur Forderung des Rechnungshofs, den gewerblichen Berufszugang weiter zu vereinfachen, verwies Kopf auch auf Deutschland, wo in 12 Handwerksberufen zur Qualitätssicherung die Meisterpflicht wieder eingeführt werden soll. „Die Meisterprüfung ist Teil des österreichischen Bildungssystems und bildet die Grundlage für Aus-und Weiterbildung unserer Fachkräfte sowie für die Qualität unserer Produkte im internationalen Vergleich – sie ist also einer unserer Standortvorteile“.

„Auch die WKO hat im Rahmen der Reform der Gewerbeordnung einen weitreichenden Schritt gesetzt, und Unternehmensgründer im ersten Jahr nach der Gründung von der Grundumlage befreit. Der Bericht des Rechnungshofes stößt daher auf einige Verwunderung, auch weil die tatsächlichen Auswirkungen der sehr weitreichenden Reform 2017 noch gar nicht vom Prüfungszeitraum des RH-Berichts abgedeckt sein können“, so Kopf. (PWK483/us)

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