Stellungnahme des BMVIT zu den Entscheidungen des BVwG betreffend der Verkehrsdiensteverträge Ostregion und Salzburg | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Stellungnahme des BMVIT zu den Entscheidungen des BVwG betreffend der Verkehrsdiensteverträge Ostregion und Salzburg

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Wien (OTS) – In seiner gestrigen Erkenntnis hat das BVwG entschieden, dass aufgrund einer Fristverletzung der geplante Verkehrsdienstevertrag für die Ostregion mit der ÖBB-PV AG für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben werden kann, eine Verlängerung auf 15 Jahre jedoch nicht umsetzbar ist. In einer Ersteinschätzung kann jedenfalls auf die rein formale Begründung des Entscheids in Bezug auf die Fristenwahrung hingewiesen werden. Die grundsätzliche Vorgehensweise des BMVIT, insbesondere in Bezug auf die Wahl der Vergabeart, wurde im Einklang mit der Vielzahl bisheriger vergaberechtlicher Überprüfungen abermals durch das BVwG bestätigt. Dies lässt sich auch anhand des zweiten, gestern veröffentlichten positiven Entscheids betreff des Verkehrsdienstevertrages für Salzburg, festmachen. Dabei wurden sämtliche Anträge der WESTbahn Management GmbH ab- bzw. zurückgewiesen, wobei die Revision nicht für zulässig erklärt wurde.

Seitens des BMVIT werden auf Basis dieser Entscheidung die weiteren Schritte analysiert. Verkehrsminister Andreas Reichhardt zeigt sich erleichtert: „Ich bin erfreut, dass das öffentliche Verkehrsangebot in Salzburg sowie der Ostregion für Reisende, Pendelnde und die österreichische Wirtschaft ab Fahrplanwechsel 2019 nunmehr sichergestellt ist.“

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