VSV/Kolba: Software-Update von VW ebenfalls illegal
Wien (OTS) – Am 18.9.2015 gab die amerikanische Umweltbehörde bekannt, dass VW in den USA illegale Abschalteinrichtungen benützt habe, um am Prüfstand Abgasgrenzwerte einzuhalten und in der Praxis ganz oder teilweise diese Grenzwerte um bis zum 40ig-fachen zu überschreiten.
In der Folge hat das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) – als Zulassungsbehörde für ganz Europa – im Einvernehmen mit VW ein intransparentes Software-Update als „Zwangsrückruf“ vorgeschrieben.
Dieses Software-Update enthielt jedoch ein sogenanntes Thermo-Fenster, d.h. dass die Abgasreinigung unter 10 Grad und über 32 Grad Außentemperatur weiterhin abgeschaltet wird. Das bedeutet, dass über einen Großteil des Jahres, die Abgasreinigung weiterhin in der Praxis nicht stattfindet und viel zuviel gesundheitsschädliches Stickoxid (NOx) ausgestoßen wird. Den Kunden wurde das verheimlicht.
Nun hat das Landgericht Düsseldorf in einem Fall um einen VW Tiguan aber entschieden, dass – unabhängig von der Rechtsmeinung des KBA – auch dieses Thermofenster gegen die europäischen Abgasvorschriften verstoße, da es nicht nur der Motorsicherheit diene. Das Software-Update von VW habe damit die Mängel der Abgasreinigung nicht behoben.
„Dieses Urteil ist eine Sensation, da damit zum einen das – von uns immer angeprangerte – Staatsversagen durch das KBA bestätigt wurde und zum anderen Schadenersatzansprüche gegen den VW-Konzern noch keinesfalls verjährt sein können,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Ich kann nur allen über 380.000 Betroffenen in Österreich raten, Schadenersatz gegen VW (mit Deckung der Rechtsschutzversicherung) einzuklagen oder sich – kosten- und risikolos – noch der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Braunschweig anzuschließen. Bis Ende August läuft noch eine Sammelaktion des VSV, in der wir über die Web-Site [www.klagen-ohne-risiko.at]
(http://www.klagen-ohne-risiko.at/)Hilfestellungen zur Anmeldung
geben.“
Von 383.296 manipulierten Autos des VW Konzerns (VW, Skoda, Seat, Audi) in Österreich sind 351.342 zurückgerufen worden. Das sind 91,7 % aller betroffenen Autos mit dem EA 189 Motor. Es sind lauter 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter Motoren (Euro 5). Die Rückrufe haben 2016 begonnen und sollten nach Aussagen des Konzerns schon längst fertig sein.
Noch nicht enthalten sind die großen 6-Zylinder Autos mit 3 Liter Motoren von Audi (A8 (4H), A6/A7(4G) A4 (8K), A5 (8F,8T) Q5 (8R), Q7 (4L,4M), VW (Touareg V6 7P, TDI) und Porsche (Macan, Cayenne), die erst im Laufe des Jahres 2018 zurückgerufen wurden bzw. jetzt gerade noch weiter zurückgerufen werden. 10.063 Stück sind in Österreich davon betroffen.
Vor wenigen Tagen hat das KBA im Übrigen auch eine Hardware-Nachrüstung für die EA 189 Motoren bewilligt. Um 3000 Euro kann bei vielen Fahrzeugen eine zusätzliche Abgasreinigung eingebaut und das Fahrzeug tatsächlich in einen zulassungskonformen Zustand gebracht werden. Allerdings ist das den österreichischen Fahrzeuginhabern nicht bekannt gegeben worden und VW weigert sich bislang, in allen Fällen die Kosten und eine Garantie für dem Motor zu übernehmen.
„Es wäre Aufgabe der Bundesregierung, zum einen für Information zu sorgen und zum anderen – gemeinsam mit der deutschen Regierung – Druck auf VW zu machen, dass diese Nachrüstung von VW bezahlt und garantiert wird,“ fordert Peter Kolba. „Die Autokonzerne müssen lernen, sich an Gesetze zu halten. Das kann nur gelingen, wenn der über Jahre gemachte Gewinn aus dem Diesel-Betrug durch Klagen oder durch behördliche Maßnahmen wirksam abgeschöpft wird.“
Service:
- Hilfestellung für Klagen gegen VW: [<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at]" target="_blank">www.klagen-ohne-risiko.at]</a>
(<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at/" target="_blank">http://www.klagen-ohne-risiko.at/</a>) - Kolba/Ninz, Diesel-Schäden – Wie Sie sich zur Wehr setzen können, MyMorawa 2018
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verbraucherschutzverein