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ÖAMTC: Alkoholunfälle haben im Juli „Hochsaison“

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Wien (OTS) – Von 2.291 Alkoholunfällen im Jahr 2018 passierten 253 im Juli, das sind weit mehr als im Dezember (188) oder im Jänner (119) (Quelle: Statistik Austria). „Hohe Temperaturen und laue Abende lassen manche zu tief ins Glas schauen“, erklärt ÖAMTC-Psychologin Marion Seidenberger. Doch Alkohol beeinträchtigt die Sinnesleistungen. „Die Kombination aus erhöhter Risikobereitschaft, verminderter Fähigkeit zur Selbstkritik und dem subjektiven Gefühl von gesteigerter Leistungsfähigkeit bei einer tatsächlichen Leistungseinbuße kann im Straßenverkehr katastrophale Folgen haben. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto-, Rad-, Rollerfahrer oder Fußgänger“, so Seidenberger. Die meisten Alkoholunfälle ereignen sich zwischen 17 und 21 Uhr sowie in den frühen Morgenstunden. Ab Donnerstag steigt die Rate der Alkoholunfälle merkbar an, den Höhepunkt erreicht sie am Samstag.

Der Großteil der an Alkoholunfällen Beteiligten in den vergangenen Jahren sind Männer: Über einen Zeitraum von zwölf Jahren (2007 bis inklusive 2018) lag der Männeranteil bei durchschnittlich 87 Prozent, der Frauenanteil bei 13 Prozent. „Von 2000 bis 2014 hatte sich der Anteil von an Straßenverkehrsunfällen beteiligten alkoholisierten Lenkerinnen von acht Prozent auf knapp 16 Prozent verdoppelt“, erklärt die ÖAMTC-Psychologin. 20-29-Jährige, Frauen wie Männer, sind besonders häufig an Alkoholunfällen beteiligt.

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer

Grundsätzlich gilt in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer Verwaltungsstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro auch mit einer Vormerkung rechnen. Ab 0,8 Promille drohen – je nach Alkoholisierungsgrad – Verkehrscoaching oder Nachschulung, die Entziehung der Lenkberechtigung sowie Strafen bis zu 5.900 Euro. Weit drastischer sind die Folgen nach einem Unfall. Für Probeführerschein-Besitzer, Lkw- und Busfahrer sowie Mopedlenker bis 20 gilt die 0,1-Promille-Grenze.

Detail-Infos dazu findet man unter
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/.

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