Nationalrat beschließt Zusammenlegung von Mietwagen- und Taxigewerbe
Wien (PK) – Der Nationalrat beschloss heute mehrheitlich die Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagengewerbes. Konkret werden laut dem Gesetz, das auf einen Antrag von ÖVP, SPÖ und FPÖ zurückgeht, die beiden bisherigen Gewerbearten „mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe“ und „Taxigewerbe“ zu einem neuen einheitlichen Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“ zusammengeführt. Der Begründung des Antrags zufolge sollen damit die Vorteile beider Gewerbe so weit wie möglich erhalten bleiben und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden. Einstimmig beschlossen wurde außerdem die 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes, wodurch unter anderem Feuerwehren ein eigenes Kennzeichen erhalten und der kombinierte Verkehr durch ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von Sattelaufliegern attraktiver gestaltet werden soll.
ÖVP, SPÖ und FPÖ legen das Mietwagen- und Taxigewerbe zusammen
Andreas Ottenschläger (ÖVP) begrüßte das Gesetz, das nun gleiche Voraussetzungen für die beiden Gewerbe schaffe, die durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre immer weiter zusammenwuchsen. Dadurch werde ermöglicht, dass Lizenz-Gebühren in Österreich entrichtet werden und die FahrerInnen einheitliche Qualifikationen vorweisen müssen. Einen Wettbewerbsnachteil konnte er nicht erkennen, da es für Vermittlerplattformen weiterhin möglich sein wird, Dienstleistungen mit den KundInnen zusammenzuführen. Auch Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) unterstrich, dass Innovation und Wettbewerb durch das neue Gewerbe nicht gefährdet werden. Unter gleichen Voraussetzungen für alle kann der Wettbewerb nun auf einer gemeinsamen Grundlage gestaltet werden.
Es müsse gelten, dieselben Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen, betonte auch Doris Margreiter (SPÖ). Sie hob hervor, dass mit dem Gesetz nun auch ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozial-Dumping in diesem Bereich gemacht wird und faire Arbeitsbedingungen für alle geschaffen werden. Für Alois Stöger (SPÖ) wird nun ein modernes Gewerbe geschaffen, was Christian Hafenecker (FPÖ) ähnlich sieht. Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz von 1996 sei nicht mehr auf die Ansprüche der Gegenwart ausgerichtet gewesen. Als Beispiel nannte er Finnland, in dem in beiden Gewerbe die gleiche Konzession erforderlich sei, was dort auch gut funktioniere.
In beiden Gewerben gehe es um die Beförderung von Personen, die durch eine Marktdynamik Veränderungen unterworfen waren, unterstrich Verkehrsminister Andreas Reichhardt. Deshalb sei es wichtig, dass man hier reagiert habe und zwei getrennte Regelungen zusammengeführt hat. Die Schaffung von gleichen Voraussetzungen sei wichtig, dass die unterschiedlichen Modelle nachhaltig erfolgreich sein können, zeigte sich der Minister sicher. Es komme dadurch auch zu keinem Rückschritt, vielmehr würden faire Wettbewerbsbedingungen auch dazu führen, dass Mitbewerber innovativer sein müssen, um erfolgreich zu sein, betonte Reichhardt.
Ottenschläger brachte einen Abänderungsantrag ein, der für Landeshauptleute eine höhere Flexibilität bei der Festsetzung von Taxitarifen ermöglichen soll. Für Hafenecker betreffe die Tariffrage vor allem auch Ballungszentren, in denen damit auch die Frage nach öffentlichen Verkehrsmitteln einhergehe. In diesem Zusammenhang forderte er in einem Entschließungsantrag Verkehrsminister Andreas Reichhardt auf, die rechtlichen und budgetären Rahmenbedingungen für eine Mitfinanzierung von einzelnen Verkehrsprojekten in Ballungsräumen zu prüfen. Konkret bezog sich der FPÖ-Mandatar auf die „Nahverkehrsmilliarde“ der Vorgängerregierung, die zur Dekarbonisierung beitragen soll. Beide Anträge fanden im Nationalrat keine Mehrheit.
NEOS fürchten um Wettbewerb und Innovation
Josef Schellhorn (NEOS) ortete in dem Gesetz den Versuch, das Klientel der TaxifahrerInnen politisch zu bedienen, indem das Gesetz nur dem Ziel folge, den Fahrtdienstbetreiber Uber aus dem Verkehr zu drängen. Solche Unternehmen leisten Schellhorn zufolge aber viel Innovatives. Sie bieten eine transparente Preisgestaltung und fördern den Wettbewerb. Dem schloss sich sein Fraktionskollege Douglas Hoyos-Trauttmansdorff an, der zudem bezweifelte, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Mit dem neuen Gesetz werden fairer Wettbewerb und Innovation durch Fixpreise gefährdet, war sich der NEOS-Mandatar sicher, weshalb er eine entsprechende Änderung forderte, die allerdings keine Mehrheit fand.
JETZT fordert weitere Verhandlungen im Verkehrsausschuss
Für Stephanie Cox (JETZT) wurde die Thematik im Verkehrsausschuss insbesondere im Hinblick auf die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen auf KonsumentInnen nicht ausreichend behandelt. Die öffentliche Diskussion beschränke sich für sie viel zu sehr auf ein „Aus für Uber“ und berücksichtige den Umstand zu wenig, dass es künftig immer mehr Fortbewegungsmittel geben wird. Cox beantragte daher eine Rücküberweisung des Verhandlungsgegenstandes an den Ausschuss, um den öffentlichen Diskurs zu suchen und die daraus resultierenden Erkenntnisse dann in entsprechende Ministerialentwürfe fließen zu lassen. Diese Forderung blieb bei der Abstimmung aber in der Minderheit.
Feuerwehr-Kennzeichen: 37. KFG-Novelle einstimmig angenommen
Die von den Verkehrssprechern von ÖVP, SPÖ und FPÖ per Antrag initiierte 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sieht eine Reihe kleinerer Änderungen für Fahrzeuge vor. Feuerwehren werden künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben „FW“ erhalten. Dies strichen Christian Pewny (FPÖ) und Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) an der Novelle hervor, die darin eine Wertschätzung für das Ehrenamt sieht. Robert Laimer, Alois Stöger (beide SPÖ) und Christian Pewny (F) sehen es positiv, dass das höchste zulässige Gesamtgewicht von schweren kranbaren Sattelaufliegern von 40 auf 41 t erhöht wird. Für sie wird dadurch der kombinierte Verkehr von Schiene und Straße attraktiviert, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bedeute. (Fortsetzung Nationalrat) see
———————————————————————
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz