WKÖ-Wirtschaftsparlament nimmt Rechnungshofbericht zum Pensionsrecht der Beschäftigten in den Wirtschaftskammern zur Kenntnis
Wien (OTS) – Diskutiert und zur Kenntnis genommen wurde beim heutigen Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) der Rechnungshofbericht zu den Pensionsrechten der Beschäftigten der Wirtschaftskammern: Zahlreiche öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie etwa die der Bundesarbeiterkammer, der Österreichischen Nationalbank oder der Sozialversicherungsträger waren in den letzten Jahren geprüft worden, zuletzt auch die WKÖ.
Herwig Höllinger, Generalsekretär-Stellvertreter der WKÖ, strich in seiner Präsentation zum Rechnungshofbericht hervor, dass „der Rechnungshof keine Malversationen im Pensionsrecht festgestellt hat, ganz im Gegenteil: Der RH hob positiv hervor, dass die Wirtschaftskammern bereits 1992 und somit zu einem verglichen mit anderen Systemen frühen Zeitpunkt einen ersten Schritt zur Reform der Pensionen setzten“. Seit 2012 gibt es für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Sonderregelungen im Vergleich zu ASVG-Versicherten mehr, sie erhalten also im Ruhestand keine zusätzlichen Leistungen der Wirtschaftskammern.
Die Kritikpunkte des Rechnungshofes beziehen sich vor allem auf Pensionsrechte der Vergangenheit, insbesondere einzelne Details der alten Pensionsregelung von 1946. Hier sind, wie auch der Rechnungshof festhält, Änderung allerdings nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Zudem nimmt der Rechnungshof Bezug auf den Sozialplan, der ab 2002 im Rahmen eines umfassenden Kosten- und Beitragssenkungsprogramms für die WK-Mitglieder umgesetzt wurde. Thematisiert wird auch der geleistete Aufwand, der seit der Einführung des Pensionskassensystems in die Pensionskasse geflossen ist.
Der Personalplan zur Umsetzung der Kammerreform Anfang der 2000er Jahre sowie die Kosten aus Altverträgen waren Thema eines von der Grünen Wirtschaft eingebrachten Abänderungsantrags, der allerdings mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Grüne Wirtschaft-Vorsitzende Sabine Jungwirth stellte zum Rechnungshofbericht fest, dass es „Fortschritte gegeben habe und die Situation seit 2012 bereinigt sei, die Wirtschaftskammer aber noch „Altlasten“ mitschleppe. Detlev Neudeck von der Fachliste Gewerbliche Wirtschaft meldete sich ebenfalls zu Wort und betonte, dass es sich bei den beanstandeten Regelungen um Altverträge handle, die erfüllt werden müssten.
WKÖ-Präsident Mahrer stellte fest, dass das Thema Pensionsregelungen nicht nur die Wirtschaftskammern, sondern viele öffentlich-rechtliche Institutionen betreffe und es auch bereits gesetzliche Maßnahmen mit Eingriffen in Altverträge von WK-Pensionisten gegeben habe. „Wir nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst und werden hier auch weiter Gespräche führen. Es liegt aber nicht in unserer Macht, hier Verträge einseitig zu ändern.“ Es sei aber möglich, dass sich auch die nächste Regierung wieder dieses Themas annehmen.
Nach diesen Erläuterungen nahmen die Delegierten des WKÖ-Wirtschaftsparlaments den Rechnungshofbericht und die Stellungnahme der Wirtschaftskammern dazu mit Mehrheit zur Kenntnis, der Abänderungsantrag der Grünen Wirtschaft wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Volle Transparenz zu Empfehlungen des Rechnungshofs
Im Sinne der Transparenz werden der Rechnungshofbericht sowie die WK-Stellungnahme auf der Homepage der WKÖ veröffentlicht. Präsident Harald Mahrer bedankte sich stellvertretend für die gesamte Wirtschaftskammerorganisation beim gesamten Prüfungsteam des Rechnungshofs für die „sehr konstruktive und immer wertschätzende Zusammenarbeit“.
Novelle der Wirtschaftskammer-Wahlordnung beschlossen
Zur Vorbereitung der im nächsten Jahr stattfindenden Wirtschaftskammerwahlen hat das Wirtschaftsparlament der WKÖ überdies mit großer Mehrheit eine Novelle der Wirtschaftskammer-Wahlordnung beschlossen. Diese rein technische Novelle war wegen Änderungen des Wirtschaftskammergesetzes und Entwicklungen in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden. (PWK344/SR/fs)
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