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Parteienfinanzierung: Reformvorschläge werden in Unterausschuss beraten

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Wien (PK) – Die von den Parlamentsfraktionen vorgelegten Reformvorschläge zur Parteienfinanzierung sollen in einem Unterausschuss vorberaten werden. Darauf haben sich die Abgeordneten heute im Verfassungsausschuss verständigt. Mehr Transparenz bei Parteispenden und bei der Verwendung von Fördermittel, höhere Strafen bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, erweiterte Prüfbefugnisse des Rechnungshofs und eine Kürzung der staatlichen Förderung, sind einige der Anliegen, die jedoch von Partei zu Partei divergieren. Insgesamt wurden dem Unterausschuss 12 Gesetzesanträge zugewiesen, gleichzeitig wurde für 1. Juli eine Sitzung vereinbart.

Im Konkreten wird der neu eingerichtete Unterausschuss zur Parteienfinanzierung über fünf Gesetzesanträge der NEOS (56/A, 828/A, 833/A, 834/A, 835/A), je drei Anträge der SPÖ (457/A, 846/A, 847/A) und der Liste JETZT (464/A, 848/A, 849/A) sowie einen Antrag der FPÖ (858/A) beraten. Ein wesentlicher Teil davon ist erst in der letzten Sitzung des Nationalrats eingebracht worden (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 595/2019). Diskutiert wird über Reformen schon länger, zusätzlich Brisanz erhielt das Thema durch das Ibiza-Video, in dem unter anderem auch über die Möglichkeit von Parteispenden unter Umgehung gesetzlicher Bestimmungen gesprochen wurde. Zudem hat die Frage der Wahlkampfkostenobergrenze durch die bevorstehenden Neuwahlen besondere Aktualität bekommen.

Der eingesetzte Unterausschusss hat 15 Mitglieder (ÖVP 5, SPÖ und FPÖ je 4, NEOS und JETZT je 1) und wurde gleich im Anschluss an die Sitzung des Verfassungsausschusses konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann gewählt.

Ministeranklage: ÖVP und FPÖ stimmen gegen JETZT-Antrag

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt ein Antrag der Liste JETZT (773/A), der darauf abzielt, die sogenannte Ministeranklage zu einem parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen. Demnach soll ein Drittel der Abgeordneten Regierungsmitglieder wegen schuldhafter Rechtsverletzungen im Zuge ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof anklagen können. Derzeit braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats. Die FPÖ hatte 2015 zwar einen ähnlichen Antrag eingebracht und bei der letzten Plenarsitzung einer Fristsetzung zugestimmt, aufgrund verschiedener Bedenken will sie eine entsprechende Verfassungsänderung nun aber doch nicht mittragen. Auch Justizminister und Vizekanzler Clemens Jabloner sieht noch Diskussionsbedarf.

Man habe sich das näher angeschaut und werde dem Antrag heute nicht folgen, hielt FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl in der Debatte fest. Das Parlament sei der Gesetzgeber und solle sich nicht zu einer Anklagebehörde aufschwingen. Zudem gebe es die ordentliche Gerichtsbarkeit, und MinisterInnen würden im Gegensatz zu Abgeordneten keine Immunität genießen.

Seitens der ÖVP warnten Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl und Abgeordneter Klaus Fürlinger vor einem „Schnellschuss“. Ein missliebiger Minister könnte von einem VfGH-Verfahren zum nächsten „gejagt“ und die Regierungsarbeit dadurch lahmgelegt werden, fürchtet Fürlinger Auswüchse durch eine überbordende Inanspruchnahme der Ministeranklage durch die Opposition. Darüber hinaus würden Minister ohnehin der politischen Kontrolle des Parlaments und der Medien unterliegen, ebenso würden für sie die Grenzen des Strafrechts gelten. Auch im Sinne der Gewaltenteilung hält es Fürlinger nicht für angebracht, würde sich der Nationalrat in die Rolle des Anklägers begeben.

Jabloner für sorgfältige Diskussion

Für eine sorgfältige Diskussion des Anliegens sprach sich Justizminister Jabloner bei seinem ersten Auftritt im Ausschuss aus. Er halte den Vorschlag dem Grunde nach für positiv, allerdings müsse man sich mit den Auswirkungen einer entsprechenden Verfassungsnovelle auseinandersetzen. So sieht Jabloner etwa Klärungsbedarf, was Zuständigkeiten bei einem gleichzeitig laufenden Strafverfahren und einer Ministeranklage betrifft. Überdies hält er die Frage des Rechtsschutzes für diskussionswürdig, da es bei einer Ministeranklage nur eine gerichtliche Instanz gebe.

SPÖ und NEOS unterstützen Anliegen

Unterstützt wurde der JETZT-Antrag von SPÖ und NEOS. Nach Abwägen der Argumente beider Seiten sei seine Fraktion zum Schluss gekommen, dass jene, die für eine Zustimmung sprechen, gewichtiger sind, sagte Jörg Leichtfried (SPÖ). Er erwartet sich von den MinisterInnen nicht zuletzt einen konsensualeren Umgang mit den Abgeordneten, wenn im Fall des Falles eine Ministeranklage droht. Über begleitende Gesetze könne man gerne diskutieren, war sich Leichtfried mit NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak und JETZT-Abgeordnetem Alfred Noll einig.

Die Gefahr, dass es überbordend viele Ministeranklagen geben könnte, sieht Noll im Gegensatz zur ÖVP nicht. Die Opposition würde sich lächerlich machen, wenn der Verfassungsgerichtshof ständig sage, dass an den Vorwürfen nichts dran sei, meinte er. Die Ministeranklage in der jetzigen Form sei jedenfalls totes Recht, sie sei aber ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Kontrollrechte. Auch der frühere VfGH-Präsident Gerhart Holzinger habe sich für ein Minderheitenquorum ausgesprochen.

Die Abstimmung über den Antrag im Plenum des Nationalrats erfolgt bereits morgen, er bräuchte dort eine Zweidrittelmehrheit. (Schluss) gs

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