1 Jahr DSGVO – Ist dieses Thema noch aktuell?
Stetten/Wien (OTS) – Die DSGVO hat ein Umdenken eingeleitet. Datenschutz ist von einer Nebentätigkeit der IT zu einer Aufgabe der Geschäftsführung geworden.
Die Aussage „Abmahnen statt Strafen“ liegt vielen Unternehmern nach wie vor im Ohr. Viele Klein- und Mittelbetriebe haben daher die DSGVO nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die Realität nach einem Jahr sieht anders aus. Auch Kleinunternehmer haben eine Strafe in der Höhe von mehr als 5000 EUR erhalten. Sicherlich ist die Höhe nicht so spektakulär wie bei Google mit 50 Mio., doch es schmerzt genau so.
Ohne Expertenwissen haben auch Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit Ihrer Dokumentationspflicht im Rahmen der DSGVO nachzukommen. Mit easyGDPR ([https://easygdpr.eu] (http://)) einfach die Fragen per Mausklick beantworten und auf Knopfdruck das Verfahrensverzeichnis ausdrucken. Jeder Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer hat die Möglichkeit die easyGDPR Risikoanalyse durchzuführen und kann so prüfen, ob sein Unternehmen DSGVO konform arbeitet und auf Basis der Auswertung Maßnahmen setzen, damit er nicht eine Strafe ausfasst.
Schützen Sie sich vor Strafe, indem Sie Ihre Dokumentationsplicht erfüllen und aktuell halten. Es führt kein Weg vorbei – wir müssen mit der DSGVO leben und die Dokumentation aktuell halten. Aktualisieren Sie daher regelmäßig Ihre Dokumentationen. Lt. DSGVO Art. 30 sind Sie als Geschäftsinhaber/Geschäftsführer dazu verpflichtet.
Ing. Andreas Schindler
anerkannter IT Experte
geprüfter Datenschutzexperte
CEO Schindler IT-Solutions GmbH
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