Volkshilfe zu geplantem Aus für Lehre für AsylwerberInnen
Wien (OTS) – Gestern wurde das geplante Ende der Lehre von Mangelberufen für AsylwerberInnen bekannt. Eine auf vielen Ebenen falsche Entscheidung, meint Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich: „Der Ausschluss von jungen AsylwerberInnen von Mangelberufen wäre aus wirtschaftlicher Sicht problematisch, weil es bereits jetzt in manchen Berufen nicht möglich ist, Stellen nachzubesetzen. Aus integrationspolitsicher Sicht verlieren die Betroffenen – und auch Österreich – oft mehrere Jahre. Das hat Auswirkungen auf die Kosten für Integration für jene, die dann subsidiären Schutz oder Asyl bekommen.“
Außerdem wäre die Argumentation schlichtweg falsch, so Fenninger:
„Die Regierung setzt die Öffnung des Arbeitsmarktes mit einem fixen Auftenthaltsrecht für die AsylwerberInnen gleich. Das ist jedoch nicht korrekt. Denn das Asylverfahren hat mit der Beschäftigung nur sehr peripher zu tun. Arbeit gilt zwar als Nachweis für Integration – im Asylverfahren spielt diese jedoch nur am Rande eine Rolle. Die Entscheidungsgrundlage bilden Fluchtgründe im Heimatland. Arbeit schützt also nicht vor Abschiebung.“ Dies wäre an sich zwar zu kritisieren, meint Fenninger, doch Fakt ist, dass es auch schon vorgekommen ist, dass junge Erwachsene, während sie in einer Lehre waren, abgeschoben wurden.
Auch wirtschaftlich sei die Entscheidung fragwürdig. Nicht umsonst wurden 2015 Lehrstellen für Mangelberufe geöffnet, meint der Direktor: „Es braucht offensichtlich MitarbeiterInnen in diesen Bereichen und die Unternehmen tun sich schwer, diese zu finden.“ Außerdem gäbe es zahlreiche Beispiele, die zeigen, dass sich Unternehmen durchaus auch aus Eigeninteresse sehr für ihre Lehrlinge engagieren. „Es ist eine Win-Win-Situation: Die Jugendlichen sind sehr froh, dass sie die Möglichkeit haben, eine Lehre zu machen und sind deshalb auch wirklich engagiert, was wiederum die Unternehmen bereichert.“
Die Volkshilfe fordert Integrationsmaßnahmen ab Tag 1. Gerade auch aus diesem Grund lehnt sie die geplante Entscheidung der Regierung ab, so Fenninger: „Für jene Personen, die das Asylverfahren positiv abschließen, sind es verloren Jahre, wenn erst dann Integration beginnen kann.“ Ebenso kritisiert Fenninger viele Teile der Fremdenrechtsnovelle, die ab 1.9. in Kraft tritt: „Unter anderem werden Integrationsmaßnahmen für jene, denen geringe Anerkennungschancen eingeräumt werden, nur noch nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährt – es ist also davon auszugehen, dass viele auch keine Deutschkurse während des Verfahrens zur Verfügung gestellt bekommen. Das ist einfach nicht nachvollziehbar.“
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