BM Hartinger-Klein: Novelle zum Heimopferrentengesetz bringt wesentliche Verbesserungen für Betroffene | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

BM Hartinger-Klein: Novelle zum Heimopferrentengesetz bringt wesentliche Verbesserungen für Betroffene

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Wien (OTS) – „Das Einbeziehen der Opfer von Krankenanstalten in das novellierte Heimopferrentengesetz ist ein Zeichen der Verantwortung und bringt eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen“, zeigt sich Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein erfreut über die Novelle zum Heimopfergesetz, die heute im Bundesrat beschlossen wurde. Damit wird der Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopfergesetz (HOG) haben ausgeweitet. Neben Opfern in Kinder- und Jugendheimen, sind nun auch Betroffene in Kranken-, Psychiatrie- und Heilanstalten erfasst.

„Als Sozialministerin habe ich zu Beginn des Jahres mein Ressort beauftragt, eine Evaluierung des Heimopferrentengesetzes durchzuführen. Diese hat gezeigt, dass ein Reformbedarf besteht“, so Hartinger-Klein. Mit dem auf der Evaluierung fußenden Initiativantrag über alle Parteigrenzen hinweg und der daraus folgenden Gesetzesnovelle, ist eine Gleichstellung der Opfer gelungen. „Wir wissen, dass die erlittenen Qualen und die Unmenschlichkeit, die den Opfern widerfahren ist, in keiner Weise mit einer Geldleistung abgegolten werden kann. Die Heimopferrente soll aber zumindest zeigen, dass wir dieses Leid anerkennen und versuchen, einen kleinen Teil Gerechtigkeit herzustellen“, erklärt die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Das Verfahren zur Erlangung der Rente wird möglichst bürgerfreundlich gestaltet. „Es ist mir wichtig, dass die Betroffenen durch unkomplizierte Verfahren zu ihrer Unterstützung kommen. Außerdem wird die Rente für die nun miteinbezogenen Opfer rückwirkend mit Juli 2017 ausbezahlt werden“, so Hartinger-Klein. Abschließend meint die Bundesministerin, man werde „alles daransetzen, um die nächsten Generationen vor solchen Gräueltaten zu schützen.

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