Hammer: Personenkreis mit Anspruch auf Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz wird ausgeweitet | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hammer: Personenkreis mit Anspruch auf Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz wird ausgeweitet

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – Noch vor dem Sommer wird im Nationalrat die Novelle zum Heimopferrentengesetz beschlossen. Damit werden Lücken geschlossen und der Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz haben, wird ausgeweitet, erläutert ÖVP-Abgeordneter Mag. Michael Hammer anlässlich der heutigen Sitzung des Sozialausschusses.

Auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, sollen vom Gesetz erfasst werden. Darüber hinaus sollen auch Personen, die als Kinder der sogenannten „Malariatherapie“ ausgesetzt waren, Anspruch auf die im vergangenen Jahr beschlossene Zusatzrente von 300 Euro erhalten, erklärt Hammer als Mitglied im Ausschuss für Soziales. Der Sozialausschuss hat bereits Mitte Mai die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens zu einem gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag beschlossen, der heute auf der Tagesordnung des Ausschusses steht.

Ende Mai fand auch ein öffentliches Hearing zum Heimopferrentengesetz mit Betroffenen, Expertinnen und Experten statt. „Dieses Hearing ergab ein ausgesprochen bedrückendes Bild über die damaligen schrecklichen Zustände. Es hat sich damit erneut gezeigt, wie notwendig dieser Gesetzesbeschluss im Vorjahr war und wie sinnvoll die nun angestrebte Novellierung ist. Wir können das Leid, das die Betroffenen erfahren haben, leider nicht ungeschehen machen. Aber wir wollen mit dieser Rentenleistung ein Zeichen zur Anerkennung setzen“, schloss Hammer.
(Schluss)

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