Korrektur zu OTS0165: BVT-Akten vom Innenministerium ordnungsgemäß geliefert
Wien (OTS) – Entgegen den Aussagen der Oppositionsparteien bei der heutigen Pressekonferenz von Liste Pilz, SPÖ und NEOS wurden sämtliche verfügbare Unterlagen zu den Beweisthemen des BVT-Untersuchungsausschuss vom Innenministerium ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt.
Unter den vom Bundesministerium für Inneres an das Parlament abgelieferten Dokumenten befinden sich sowohl Unterlagen aus dem Kabinett des Bundesministers als auch aus dem Generalsekretariat. Jene Akten, die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden beziehen, wie etwa Unterlagen zur Hausdurchsuchung im BVT oder der Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, werden außerdem – wie es die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse vorsieht – ohnehin durch den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justizministerium vorgelegt.
Seitens des BMI wurden von unterschiedlichen Organisationseinheiten ca. 3.600 Seiten in der Klassifizierungsstufe „2“ dem Parlament übermittelt. Für einen Akt ist die Geheimhaltungsstufe so zu wählen, dass der Teil des Aktes, der die höchste Geheimhaltungsstufe erfordert, geschützt ist. Es können sich durchaus Aktenteile darin befinden, die für sich alleine einer niedrigere Geheimhaltungsstufe oder keiner Klassifizierung unterliegen würden, wie dies beispielsweise in dem von Krainer bei der Pressekonferenz gezeigten Medienbericht aus 2011 der Fall war. Die Klassifizierung der Unterlagen erfolgte auf Basis der Normen des Informationsordnungsgesetzes (InfOG).
Der Vorwurf, es würden in den Unterlagen zum BVT-Untersuchungsausschuss immer wieder die Namen von Sachbearbeitern geschwärzt werden, ist ebenso zurückzuweisen, da eine Schwärzung in den vom Innenministerium abgelieferten Unterlagen in nur einem einzigen Fall erfolgt ist. Dabei handelt es sich um den Namen eines unbeteiligten Dritten.
Bereits am Sonntag hat das Bundesministerium für Inneres in einer Presseaussendung darüber informiert, dass sämtliche, zu den Beweisthemen des BVT-Untersuchungsausschusses verfügbare Unterlagen, fristgerecht bis 19. Juni 2018 an das Parlament geliefert wurden.
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