AK: Hausbesorgerin gewinnt gegen unmenschlichen Dienstgeber
Wien (OTS) – 31 Jahre lang war Frau S. als Hausbesorgerin die gute Seele eines Wiener Zinshauses. Doch was ihr Dienstgeber kurz vor ihrer Pensionierung von ihr verlangte, ging zu weit: Sie sollte ihre Zwei-Zimmer-Wohnung mit 45 Quadratmetern, in der sie mit ihrem an Lungenkrebs erkrankten Mann lebt, ein ganzes Monat lang zum Durchgang für Bauarbeiter machen. Dabei wäre ein alternativer Zugang zu dem Lichthof, in dem die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen, für 6.500 Euro möglich gewesen. Ein Betrag, der für den Zinshauseigentümer sicherlich verkraftbar gewesen wäre. Um dieses Geld zu sparen, war es dem Hausherrn egal, dass Frau S. Aufregung meiden soll, weil sie an einem Gerinnsel im Gehirn erkrankt ist. Auch das Angebot, die Wohnung bei ihrer baldigen Pensionierung zu räumen, lehnte der Hausherr ab – und klagte die Kündigung von Dienstverhältnis und Wohnung ein. Die Frau wehrte sich mithilfe der AK. Das Gericht gab Frau S. in erster Instanz Recht, der Hausherr bot darauf einen Vergleich an.
Frau S. hat schon einige Schicksalsschläge in ihrem Leben hinnehmen müssen: Erst war ihre Schwester verstorben, nach einer Augen-Operation fiel sie zwei Tage lang ins Koma und lebt seither mit einem Gerinnsel im Gehirn, das droht, jederzeit zu platzen. Ihr Mann ist an Lungenkrebs erkrankt.
Frau S. hatte ihrem Dienstgeber angeboten, ihre Dienstwohnung ab 1. November 2018 zu räumen. Dann wäre der Durchgang für geplante Bauarbeiten in einem Lichthof frei. Doch so lange wollte der Hausherr nicht warten. Stattdessen forderte er, sie solle die Bauarbeiter durch ihre Zwei-Zimmer-Dienstwohnung durchgehen lassen. „Das war zu viel“, sagt Frau S. – und weigerte sich. Als Hausbesorgerin mit Dienstwohnung konnte der Hausherr sie aber nicht so einfach loswerden. Laut Hausbesorger-Gesetz kann das Dienstverhältnis in einem solchen Fall nur per Gericht aufgelöst werden. Also klagte der Hausherr Frau S.
„Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor. Wenn die Arbeiter mit Zementsäcken und Maschinen den ganzen Tag durch die Wohnung gehen, ist das unzumutbar. Sie hat ja auch in der kleinen Wohnung keine Möglichkeit, auszuweichen. Außerdem müsste Frau S. den ganzen Tag daheim sein. Aber der Hausherr hat das in vollem Wissen um ihren Zustand einfach probiert“, so AK Jurist Mark Westenrieder, der der Frau vor Gericht half.
Das Gericht gab der Hausbesorgerin in erster Instanz Recht und wies die Klage ab: Es gebe keinen Kündigungsgrund und es wäre dem Hausherrn sehr wohl zumutbar, 6.500 Euro für einen alternativen Zugang zu bezahlen. Schließlich hatte der Hausherr ein Einsehen: Er bot Frau S. zehn Monatsgehälter als Abgangsentschädigung, wenn sie bis 31.10.2018 ausziehen würde. Frau S. jedenfalls will allen Mut machen, die sich wehren wollen: „Viele Leute trauen sich nicht. Aber ich bin sicher nicht die Einzige, die Probleme hat.“
Pressefoto von Frau S. auf Anfrage.
Das Thema Wohnen brennt den Menschen besonders unter den Nägeln. Daher ist es auch ein Schwerpunkt der großen Initiative „wie soll Arbeit?“ von AK und Gewerkschaften. www.wie-soll-arbeit.at
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