Am 7. Mai soll Österreich mit Usbekistan ein Abkommen unterzeichnen, das die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von irregulärer Migration, Schlepperkriminalität und Menschenhandel stärken soll. Das klingt entschlossen. Es klingt nach Ordnung. Und genau deshalb lohnt sich ein genauerer Blick: Denn wer Abschiebungen effizienter machen will, muss nicht nur fragen, wie schnell ein Flugzeug startet, sondern auch, was am Ende tatsächlich besser wird.
Österreich steht mit diesem Vorhaben nicht allein. Die EU setzt seit Jahren auf Rückübernahme- und Migrationsabkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten. Das Ziel ist fast immer dasselbe: weniger Menschen ohne Aufenthaltsrecht, weniger irreguläre Routen, weniger Druck auf das System. In der Praxis bleibt die Bilanz oft ernüchternd. Die Europäische Kommission hat selbst eingeräumt, dass Rückübernahmeabkommen nur dann funktionieren, wenn die Partnerstaaten auch tatsächlich mitziehen. Genau daran scheitert vieles: an langsamen Identitätsprüfungen, fehlenden Dokumenten, politischen Widerständen oder daran, dass Staaten ihre eigenen Interessen schlicht höher gewichten.
Usbekistan ist dafür ein interessantes Beispiel. Das Land spielt für die europäische Migrationspolitik vor allem als Herkunfts- und Transitland eine Rolle, nicht als zentraler Motor der Migration nach Österreich. Gerade das macht die Symbolik des Abkommens so auffällig: Der politische Gewinn liegt oft schon in der Geste, nicht im Effekt. Ein unterschriebenes Papier erzeugt Handlungsfähigkeit, auch wenn unklar bleibt, wie viele Rückführungen am Ende tatsächlich erleichtert werden. Das ist die unbequeme Wahrheit hinter vielen solchen Abkommen: Sie sind oft schneller kommuniziert als umgesetzt.
Dazu kommt ein ethisches Problem, das in der Debatte gern am Rand steht. Wer Kooperation mit Staaten wie Usbekistan vertieft, bindet sich an ein Regime, dessen Menschenrechtslage von internationalen Organisationen seit Jahren kritisiert wird. Freedom House stuft Usbekistan in seinem Bericht 2024 weiterhin als nicht frei ein. Das ist für sich genommen noch kein Totschlagargument gegen jede Zusammenarbeit. Aber es ist ein Hinweis darauf, dass Migrationspolitik nicht im luftleeren Raum stattfindet. Wer Abschiebungen organisiert, verhandelt immer auch mit der politischen Realität des Ziellandes. Und diese Realität ist nicht automatisch menschenrechtsfreundlich, nur weil auf dem Papier das Wort Kooperationsabkommen steht.
Ein zweiter, weniger offensichtlicher Punkt betrifft die behauptete Verbindung zwischen härterer Rückführung und der Bekämpfung von Schlepperkriminalität. Diese Verknüpfung klingt plausibel, ist aber nicht so stark, wie sie politisch oft verkauft wird. Menschen greifen nicht nur deshalb auf Schleuser zurück, weil Rückführungen schwierig sind. Sie tun es vor allem, weil legale Wege fehlen, weil Konflikte, Armut oder Perspektivlosigkeit drängen und weil Visa- und Arbeitsmigration für viele schlicht unerreichbar bleiben. Wenn Europa die legalen Pfade eng hält und zugleich den Vollzug verschärft, verlagert es das Problem häufig nur. Der Markt für Schleuser verschwindet nicht. Er passt sich an. Das ist ungefähr so überraschend wie Regen im April.
Die faire Gegenposition lautet: Ein Staat darf nicht tatenlos bleiben, wenn Menschen ohne Aufenthaltsrecht im Land sind. Asyl und Migration brauchen Regeln, und Regeln brauchen Durchsetzung. Auch das ist richtig. Ohne Rückführungen verliert jedes System an Glaubwürdigkeit. Wer Schutz gewährt, muss ihn von Missbrauch unterscheiden können. Und ja: Wenn Rückübernahmeabkommen helfen, Personen schneller zu identifizieren, Dokumente zu prüfen und Rückkehrverfahren rechtsstaatlich abzuwickeln, dann ist das besser als improvisierte Härte im Einzelfall.
Aber genau hier liegt der Prüfstein: Ein gutes Abkommen misst sich nicht an seiner Unterschrift, sondern an seiner Wirkung und an seinen Sicherungen. Gibt es transparente Kriterien? Werden Menschenrechte im Vollzug abgesichert? Werden unabhängige Stellen eingebunden? Gibt es Garantien gegen Kettenabschiebungen oder gegen Rückführungen in unsichere Lagen? Ohne solche Antworten bleibt die Kooperation ein politisches Beruhigungsmittel mit Verwaltungsstempel. Und davon hat Europa schon genug.
Der eigentliche Streit ist deshalb nicht, ob Migration geregelt werden soll. Das ist selbstverständlich. Der Streit ist, mit welchen Mitteln ein demokratischer Staat Ordnung herstellt. Wer nur auf schnellere Abschiebungen setzt, produziert vor allem eines: die Illusion, man habe ein komplexes Problem im Griff. Ein Abkommen mit Usbekistan kann nützlich sein. Es kann aber ebenso gut vor allem zeigen, wie bequem es ist, Härte zu demonstrieren, ohne die Ursachen legaler Ausweglosigkeit anzugehen.
Am Ende gilt: Eine Migrationspolitik, die sich auf Abschiebungskooperationen verengt, verwechselt Verwaltungseffizienz mit politischer Lösung. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern auch billig im schlechtesten Sinn des Wortes.