VKI-Sammelaktion: Fonds-Bestandsprovisionen bei BKS & BTV anmelden


Banken erhalten von Kapitalanlagegesellschaften oft Geld, wenn sie Fonds vermitteln. Dieses Geld nennt man Bestandsprovisionen. Wenn Banken nicht offen sagen, dass sie diese Provisionen bekommen, ist das laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) nicht erlaubt und das Geld muss zurückgegeben werden.


In den letzten Monaten konnte der VKI bereits mit mehreren Bankengruppen außergerichtliche Lösungen finden. Nun können Kund:innen der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG sich anmelden, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Mit diesen beiden Banken gibt es noch keine Einigung, aber die Gespräche dauern an.

Kund:innen, die bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine dieser Banken gekauft haben, können sich kostenlos auf
www.vki.at/kick-back-2026
anmelden. Dort können sie überprüfen lassen, ob sie Geld zurückfordern können. Der VKI wird dann für die Teilnehmenden bei der jeweiligen Bank intervenieren und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Nach Meinung des VKI betrifft das Problem der fehlenden Offenlegung von Bestandsprovisionen fast alle Banken, bei denen Kund:innen Fonds vermittelt wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) schreibt klare Regeln vor, wann Banken solche Provisionen behalten dürfen. Bis zum 31.12.2017 wurden diese Regeln oft verletzt – deshalb haben Kund:innen in diesen Fällen das Recht, das Geld zurückzufordern.

Der VKI unterstützt Kund:innen dabei, ihre Rechte durchzusetzen. „Wir arbeiten daran, auch mit der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene Konsument:innen zu erzielen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass konstruktive Einigungen möglich sind“, sagt Mag. Stefan Schreiner, Jurist beim VKI.

SERVICE: Mehr Informationen gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2026.

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