Banken erhalten oft Zahlungen von Kapitalanlagegesellschaften, wenn sie Fonds an Kund:innen vermitteln. Diese Zahlungen nennt man Bestandsprovisionen. Wenn Banken diese Provisionen gegenüber den Kund:innen nicht offenlegen, sieht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) das als falsch an. In solchen Fällen müssen die Zahlungen zurückgegeben werden. In den letzten Monaten konnte der VKI mit einigen großen Banken bereits außergerichtliche Abmachungen treffen. Jetzt können sich auch Kund:innen der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG anmelden, weil mit diesen Banken noch keine Lösung gefunden wurde und die Gespräche noch laufen.
Wenn Sie bis zum 31.12.2017 über eine dieser Banken ein Fondsprodukt bekommen haben, können Sie sich kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2026 für die Sammelaktion anmelden. Dort wird geprüft, ob Sie Geld zurückfordern können. Der VKI wird dann mit der jeweiligen Bank sprechen und versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Der VKI meint, dass dieses Problem mit der fehlenden Offenlegung von Bestandsprovisionen viele Banken betrifft, wenn sie Fonds im Wertpapiergeschäft verkauft haben. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) schreibt genau vor, wann Banken solche Provisionen behalten dürfen. Der VKI schätzt, dass diese Regeln beim Verkauf von Fonds oft bis zum 31.12.2017 nicht eingehalten wurden. Deshalb könnten Kund:innen Anspruch auf Rückzahlungen haben.
Der VKI unterstützt betroffene Kund:innen dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. „Wir arbeiten daran, auch mit der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene Konsument:innen zu erzielen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass konstruktive Einigungen möglich sind“, so Mag. Stefan Schreiner, Jurist in der VKI-Abteilung Intervention.
SERVICE: Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.vki.at/kick-back-2026.